Wie viele Tage darf durchgearbeitet werden?

Hallo zusammen.
Weiß jemand, ob irgendwo festgelegt ist, wie viele Tage am Stück man arbeiten darf und wie viele Tage dann frei gegeben werden müßen?
Eine mir bekannte Person muß z.Z. z.B. 7 Tage arbeiten, hat einen Tag frei, dann wieder 10 Tage Dienst. Abgesehen davon, das sich so reichlich Überstunden ansammeln, die auch noch futsch wären, sollte die Person krank werden- ein geregeltes Familienleben ist so kaum möglich. Zumal es sich auch noch um Wechselschichtdienst handelt. Im ö.D.
Irgendwo habe ich mal gehört, man darf höchstens 7 Tage durcharbeiten und müßte dann mindestens 2 Tage frei bekommen. Weiß jemand, wo etwas steht???

-) Barbara

Hallo Barbara,

die gesetzlichen Regelungen finden sich im Arbeitszeitrechtsgesetz von
1994.Daneben gibt es noch die Tarifvertraglichen Regelungen (im öffentlichen Dienst durch Ver.di./DBB und die anderen Gewerkschaften).
Im ArbZRG findest du aber auch gleichzeitig Ausnahmebestimmungen (ebendso auch in den Tarifverträgen), da ansonsten
nämlich ein geregelter Dienstbetrieb bei Feuerwehr,Polizei,Krankenhäusern,Rettungsdiensten,Energieversorgern usw.gar nicht möglich währe.
Es gibt in der Regel Schichtplan-System von 4/6/8 oder sogar 12 Wochen,wodurch für jeden Mitarbeiter sichergestellt werden soll,das er
den entsprechenden Freizeitausgleich erhält.

mfg

Frnk

Hallo

Weiß jemand, ob irgendwo festgelegt ist, wie viele Tage am
Stück man arbeiten darf und wie viele Tage dann frei gegeben
werden müßen?

Am Stück hintereinander? Die haarsträubendste, aber mathematich korrekte, Berechnung ergibt: 32 Tage ohne Unterbrechung (falls jemand jetzt überlegt, wie das gehen soll: man gibt den ersten Ersatzruhetag nach §11 ArbZG 8 Tage vor dem zu verfahrenden Sonntag, der zweite Ersatzruhetag wird 13 Tage vor dem zu verfahrenden Sonntag gewährt, der dritte Ersatzruhetag wird 13 Tage nach dem zu verfahrenden Sonntag gewährt und der vierte Ersatzruhetage wird 8 Tage nach dem zu verfahrenden Sonntag gewährt.
Somit sind alle Ersatzruhetage in einem Zeitraum von 2 Wochen gewährt worden.)

(…)
Irgendwo habe ich mal gehört, man darf höchstens 7 Tage
durcharbeiten und müßte dann mindestens 2 Tage frei bekommen.
Weiß jemand, wo etwas steht???

Im Arbeitszeitgesetz i.V.m. einem evtl anzuwendenden Tarifvertrag.

bzgl des „Durcharbeitens“ insbesondere ArbZG, § 11:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__11.html

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLeo,

der öffentliche Dienst ist nicht „normal“…:=)

Du erwartest doch auch,das am Sonntagmorgen um 4 Uhr morgens die Feuerwehr kommt,wenn es bei dir brennt…:smile:

Wenn du in einem Bereich mit Schichtarbeit rund um die Uhr an 7 Tagen der Woche arbeitest,must du halt mit „Unanehmlichkeiten“ leben…

Der Ausgleich wird halt durch den Schichtplan gewährleistet…
Bei uns hast du 3 Sonntage hintereinander,dafür dann aber auch die nächsten 3 Frei…

Es kann nunmal nicht jeder einen geregelten 5 Tage-Bürojob haben…:smile:

mfg

Frank