Wie werden verzugszinsen berechnet

es gibt eine Forderung in Höhe von rund 5.ooo EUR gegen eine Privatperson, bei der dritten Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 24,00 EUR in Rechnung gestellt. Der Kunde zahlt nicht und die Forderung wird gerichtlich geltend gemacht - einschließlich Verzugszinsen.
Werden die Verzugszinsen nun nach der Hauptforderung oder nach Hauptforderung plus Mahngebühren verzinst. Wie ist das mit den Kosten, die der Anwalt in Rechnung stellt, werden die auch zur Berechnung der Verzugszinsen herangezogen, nachdem nach zwei Jahren immer noch keine Zahlung erfolgt ist? Vielen Dank.