Wie wird Vermögen berechnet

Hallo,
die Notarkostenrechnung für eine Scheidungsfolgevereinbarung wurde auf Grundlage des Vermögens gestellt. Hier geht es um ein Haus mit einem eingetragenen Nießbrauch. Dadurch wird der Wert des Hauses auf einen Verkaufswert von 28.000 euro gemindert. Welcher Wert darf bei der Notarkostenberechnung zugrunde gelegt werden?

Vielen Dank für eine Antwort.

LG Goliath1999