Wieviel Bargeld darf man aus ein Nicht-EU Land ein

Hallo,

ich wollte nur mal kurz fragen, wie viel Bargeld man aus einem nicht EU-Land nach Deutschland einführen darf?

Vielen Danks für Antworten.

Gruss

Hallo,

ich wollte nur mal kurz fragen, wie viel Bargeld man aus einem
nicht EU-Land nach Deutschland einführen darf?

Soviel, wie man tragen kann.

Gruß
Der Kater

Hallo !

Beliebig viel,man muss es aber bei der Einreise am Zoll (Roter Ausgang!) ungefragt deklarieren,wenn es m.E. mehr als 10.000 €
sind. Und zwar pro erwachsene Person !

Sollte ein Ehepaar einreisen und nur der Mann oder Frau führt die Gesamtsumme bei sich,dann geht es nicht,nachträglich diese Summe zu splitten !

MfG
duck313

Hallo,

wenn es m.E. mehr als 10.000 € sind.

richtig

Und zwar pro erwachsene Person !

pro Person!

Sollte ein Ehepaar einreisen und nur der Mann oder Frau führt
die Gesamtsumme bei sich,dann geht es nicht,nachträglich diese
Summe zu splitten !

das Splitten ist unter Geldwäschern auch als Smurfen bekannt (und beeinflusst in keiner Weise die Anmeldepflicht).

Gruss

Iru

Hallo,

Sollte ein Ehepaar einreisen und nur der Mann oder Frau führt
die Gesamtsumme bei sich,dann geht es nicht,nachträglich diese
Summe zu splitten !

das Splitten ist unter Geldwäschern auch als Smurfen bekannt
(und beeinflusst in keiner Weise die Anmeldepflicht).

Ich hab’ nicht verstanden, was Du sagen wolltest. Willst Du dem Vorposter zustimmen oder ihm widersprechen?

Willst Du dem Vorposter zustimmen oder ihm widersprechen?

Ergänzen. Das von ihm angesprochene Splitten ist ein alter und ausgesprochen beliebter und zur Erfolglosigkeit verdammter Versuch, gesetzliche Bestimmungen zu umgehen. Es wird deshalb bei den Zollbehörden weder vor oder nach der Anmeldung akzeptiert.

Beispiel:

Die 5-köpfige Familie X reist in die Schweiz, jede Person hat 9.900 € dabei. Klarer Fall, dass da gründliche Überprüfungen bis hin zur Beschlagnahme des Geldes folgen werden.

Gruss

Iru

Hallo,

Die 5-köpfige Familie X reist in die Schweiz, jede Person hat
9.900 € dabei. Klarer Fall, dass da gründliche Überprüfungen
bis hin zur Beschlagnahme des Geldes folgen werden.

Das verstehe ich nicht.
Wenn weniger als 10.000 pro Person mitgeführt werden, was soll denn da geprüft werden und weswegen sollte beschlagnahmt werden?
Ich dachte bis zu 10 k/P wären erlaubt?

Gruß
Werner

Hallo,

Wenn weniger als 10.000 pro Person mitgeführt werden, was soll
denn da geprüft werden und weswegen sollte beschlagnahmt
werden?
Ich dachte bis zu 10 k/P wären erlaubt?

10.000 € sind die verpflichtende Anmeldegrenze, Geldwäsche fängt aber schon mit dem ersten Euro an. Es gibt aber keine „Freigrenze“ wie bei den hochsteuerbaren Waren, wie z.B. nur 200 Zigaretten. Und wenn jemand in der von mir beschriebenen Konstellation Geldbeträge mitführt, dann riecht das gewaltig nach Smurfing und jeder mit der Materie auskennende Beamte wird der Sache nachgehen. Die Beschlagnahme der Gelder ist da nur eine Maßnahme. Selbst bei nicht nachweisbarer Geldwäsche kann ein sehr hohes Bußgeld verhängt werden, so dass das Geld dauerhaft weg ist. Man wundert sich dann immer wieder, welche Maßnahmen möglich sind, aber bei Geld versteht der Staat keinen Spass, vor allem, wenn etwas darauf hinweist, dass ihm Gelder entzogen werden sollen.

Das Splitten von Geldbeträge in kleinere Summen um Anmeldegrenzen, Identifizierungsverpflichtungen oder ähnliche Vorschriften zu unterlaufen, ist eine beliebte Methode, Geldwäschehandlungen zu verschleiern. Rechtlich wird in solchen Fällen nicht jeder Teilbetrag, sondern die gesamte, aber gesplittete Transaktion als eine gewertet - so dass wieder die gesetzliche Grenze erreicht oder überschritten wird. Überwiegend wird das zwar bei Banküberweisungen angewandt, im grenzüberschreitenden Bargeldverkehr ist es aber genauso beliebt.

Gruss

Iru