Liebe Rechtsexpertin, lieber Rechtsexperte
In einem KFZ Kaufvertrag (Vordruck) wird der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs festgelegt. Der Kaufvertrag hat jeweils Felder für die unterschrift von Verkäufer und Käufer. Im oberen Teil des Formulars wird das Fahrzeug beschrieben. Im mittleren deutlich kleiner gedruckten Teil wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Danach folgen die ersten beiden Unterschriftsfelder für käufer und Verkäufer.
Im unteren Teil bestätigen der private Käufer und der private Verkäufer den Austausch von Fahrzeug, Papieren sowie der vereinbarten Kaufsumme. Darunter sind wieder Felder für die Unterschriften.
Gesetzte den Fall, die Unterschriften werden nicht im mittleren Teil (unmittelbar unterhalb des Ausschlusses der Sachmängelhaftung sondern nur im unteren Teil, bei der Bestätigung des gegenseitigenErhalts des Fahrzeugs und des Geldes unterschrieben,
Ist der Kaufvertrag wirksam zustandegekommen?
Ist die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen?
Ist der Vertrag anfechtbar?