Wirksamkeit des Ausschlußes der Sachmängelhaftung

Liebe Rechtsexpertin, lieber Rechtsexperte
In einem KFZ Kaufvertrag (Vordruck) wird der Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs festgelegt. Der Kaufvertrag hat jeweils Felder für die unterschrift von Verkäufer und Käufer. Im oberen Teil des Formulars wird das Fahrzeug beschrieben. Im mittleren deutlich kleiner gedruckten Teil wird die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Danach folgen die ersten beiden Unterschriftsfelder für käufer und Verkäufer.
Im unteren Teil bestätigen der private Käufer und der private Verkäufer den Austausch von Fahrzeug, Papieren sowie der vereinbarten Kaufsumme. Darunter sind wieder Felder für die Unterschriften.

Gesetzte den Fall, die Unterschriften werden nicht im mittleren Teil (unmittelbar unterhalb des Ausschlusses der Sachmängelhaftung sondern nur im unteren Teil, bei der Bestätigung des gegenseitigenErhalts des Fahrzeugs und des Geldes unterschrieben,
Ist der Kaufvertrag wirksam zustandegekommen?
Ist die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen?
Ist der Vertrag anfechtbar?

Ist der Kaufvertrag wirksam zustandegekommen?

Ja, egal wo die Absätze stehen. Es sei denn das irgendwelche anderen rechtlichen Rahmenbedingungen wie z.B Geschäftsfähigkeit greifen oder irgendeine vorsätzliche Täuschung vorliegt.

Ist die Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen?

Nein. Gesetz ist Gesetz, egal was im Vertrag steht.
Wenn behauptet wurde das keine Mängel vorliegen, obwohl welche Vorliegen ist auch der Ausschluß nicht wirksam, da es sich um Täuschung/Betrug handeln kann.

Ist der Vertrag anfechtbar?

Ein Vertrag ist immer anfechtbar. Es stellt sich nur die Frage in welchem Bezug.

Hi Dirc,
Recht folgt durchaus gelegentlich auch den Gesetzen der Logik und des „Gesunden Menschenverstandes“.
Wäre ich Richter, würde ich annehmen, dass die Vertragsparteien den gesamten Text zur Kenntnis genommen haben bis zu der Stelle, an der sie die Unterschrift leisten, in diesem Fall also auch den Sachmängelausschluss.

Anders wäre es, wenn der Ausschluss erst nach dem Unterschriftsfeld oder sogar erst auf einer anderen Seite des Vertrages folgen würde.

hallo vertragsrecht ist nicht mein Fachgebiet

sorry

Hallo, es gibt unzählige varianten dieser kaufverträge aber ein eunterschrift gilt für alles was darüber steht es sei denn, es ist komplett und wirksam getrennt und die unterschrift wird eindeutig zugeordnet, so steht oft mit unterschrift bestätige ich etwas bestimmtes. Ist dies nicht der fall gilt die unterschrift für alles und unwirksam ist der kaufvertrag als solches nicht es wären maximal bestimmte teile des vertrages ungültig

Hallo,
hier waren Privatleute am Werk. Jeder Richter geht davon aus, dass beide Parteien den Vertrag so gelesen haben, wie textlich aufgesetzt. Ob die Unterschriften direkt unter dem Text oder tiefer stehen, ist völlig egal. Unterschrift ist Unterschrift. Der Vertrag ist also wirksam, also nicht anfechtbar.
mfg
PB

Sofern alles durchgelesen wurde und eine Unterschrift festgelegt wurde, ist der Vertrag rechtsgültig. Es kommt nicht darauf an, wo die Unterschrift stattfindet.