Witwer hat sich neu verliebt! Hochzeit = Rente weg! Was kann man dagegen tun trotz eigenem Haus?

Folgender Frage habe ich:

Mann: Witwer, bekommt Witwenrente und hat ein eigenes Haus. Dann hat er sich neu verliebt und würde gerne heiraten. Heirat = Witwerrente wäre weg. „rund 1000,- € pro Monat“. Aber die neue Liebe verdient nicht genug, um das auszugleichen.

Frage: Wenn die Witwerrente weg ist, gibt es dann ggfls. eine Art Mindest-Altersrente, die eine Teil der fehlenden 1000,- € ausgleichen würde?
Denn die Altersrente ist schon bald.

Würde mich freuen, bald diese Frage beantwortet zu bekommen

Gruß
DLV

Hallo

Mann: Witwer, bekommt Witwenrente und hat ein eigenes Haus. Dann hat er sich neu verliebt und würde gerne heiraten. Heirat = Witwerrente wäre weg. „rund 1000,- € pro Monat“. Aber die neue Liebe verdient nicht genug, um das auszugleichen.

Gegenfrage: Kann er die Heiraterei nicht einfach sein lassen? Die können doch auch so zusammenleben. Ich kenne einen, der ist aktiver Katholik und macht es so. Der Pastor findet es richtig.

Viele Grüße

Moin,

Würde mich freuen, bald diese Frage beantwortet zu bekommen

auch von mir die Frage, warum unbedingt geheiratet werden muss.

Hier im Dorf in einer gut katholischen Gegend kenne ich mehrere ältere Paare, die seit Jahren ohne Trauschein zusammenleben, um Rentenansprüche nicht zu gefährden.

Gegenseitige Rechte, z.B. Sorgerechte und Auskunftrechte im Krankheitsfall kann man mit Vollmachten regeln.

Inwiefern eine eingetragene Lebensgemeinschaft Rentenansprüche gefährden, kann ich jetzt nicht sagen, das sollte aber herauskriegbar sein.

Gandalf

Hallo

… eingetragene Lebensgemeinschaft …

Das ist doch das gleiche wie eine Ehe?
Nur eben für Gleichgeschlechtliche.

Viele Grüße

Moin,

… eingetragene Lebensgemeinschaft …

Das ist doch das gleiche wie eine Ehe?
Nur eben für Gleichgeschlechtliche.

stimmt, ich meinte eineEheähnliche Gemeinschaft

Gandalf

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Hallo!

Ja, weg schon, aber nicht ersatzlos !

Es gibt eine einmalige Abfindung aus den alten Witweransprüchen von bis zu 24 Monatsrenten.
Im genannten Beispiel als eine Zahlung von 24.000 €.

Und in bestimmten Fällen (Tod /Scheidung des neuen Partners) kann man auch die alte Witwerrente wieder aufleben lassen.

Eine Auswirkung auf die eigene Altersrente hat das alles nicht. Da bekommt man nur das, was man sich selbst erarbeitet hatte.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Man sollte sich hier gründlich beraten lassen, was man bei Heirat eigentlich gewinnt und was man aufgibt( verliert !).

MfG
duck313

Hallo
wenn Du sie HEiraten willst verlierst Du die Witwen Rente.
Es gibt aber eine alternative.

Witwenrente und neue Ehe Unser Rententipp für Hinterbliebene Wenn Witwen oder Witwer wieder heiraten, verlieren sie ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente ab dem Folgemonat der neuen Heirat. Deshalb müssen sie dem Rentenversicherer die erneute Heirat umgehend mitteilen. Zwei Leistungen können die neu Verheirateten aber von der Rentenversicherung noch erwarten: Als „Starthilfe“ für die neue Ehe können sie eine Rentenabfindung beantragen. Und: Geht die neue Ehe in die Brüche oder stirbt der neue Partner, kann die Witwen- oder Witwerrente wieder gezahlt werden. Hierfür muss ein neuer Rentenantrag gestellt werden. Eine Hinterbliebenenrente oder Unterhaltsansprüche aus der zweiten Ehe werden dann angerechnet. Stand: Februar 2013

Frage doch bei deiner Rentenversicherungsanstallt nochmal nach ob das noch geht und in welcher höhe das ist.

 Gruß
Erich