Wo KfZ-Inspektion?

Hallo!

Im April d. J. habe ich mir ein Auto gekauft mit 1 Jahr Garantie. Nun ist im November eine Inspektion fällig. Aber in den Garantiebestimmungen steht, dass ich diese Inspektion in einer VERTRAGS-Werkstatt machen lassen muss. Ich würde lieber zu einer freien Werkstatt gehen, weil diese zum einen bedeutend günstiger sind und vor allem weil dies die Werkstatt „meines Vertrauens“ ist. Jedoch erlischt - lt Garantiebestimmung- die Garantie dann sofort!

Ist das zulässig?? Kann man mir vorschreiben, wo ich meine Inspektion machen zu lassen habe???

Was würdet ihr tun? Diese Garantie übernimmt ja eh nur einen Teil der evtl entstehenden Kosten…

Danke schonmal!

Julia

aus eigenen Erfahrungen heraus, ist es besser, wenn Du Dein Auto in der Vertragswerkstatt, bis zum Ablauf der Garantiefrist, reparieren läßt. Ich will dies mal an einem Grusel-Beispiel erläutern. Bei der kleinen Inspektion (Ölwechsel, Nachschauen…) während der üblichen Garantiezeit - bei Japaner drei Jahre oder 100.000 km - übersieht die Vertragswerkstatt, daß die Batterie einen Kurzschlußkontakt hat. Kurz darauf bleibt vom geliebten Vierräder nur noch ein Aschehaufen übrig. In diesem Fall greift neben der Werkstattgarantie auch die Werksgarantie. Begründung: Wir haben geschulte Mitarbeiter … und tralala. In der freien Werkstatt arbeiten bekanntlich keine so geschulten Mitarbeiter, die das Fahrzeug bestens kennen, (sagt die Rechtsabteilung des Herstellers!), deshalb bist selbst schuld, wenn Du wo anders reparieren läßt.

Diese Meinung vertritt übrigens auch die Autofahrergewerkschaft (bei der ich seit 30 Jahren Nichtmitglied bin), genannt ADAC.

Mein Tip, wenn bei mir ein Auto an das Ende der Garantiezeit (idR an die 100.000 km-Grenze), dann lasse ich sehr gründlich die Kiste untersuchen und schreibe mir schon vorher alles auf, was klapptert, nervt… Wenn das nicht abgestellt wird, gibt es Nachbesserung, bis die schwarz werden. Da bin ich nämlich ein eine ausgeprägte Nervensäge. Nach mehr als 1 Mio km Fahrleistung hat man so seine Erfahrungen gemacht.

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Hallo Nochmal!

Okay, Du hast mich überzeugt! Da werde ich dann wohl in den sauren Apfel beissen müssen und die bedeutend teurere Inspektion machen lassen!

Danke für den Tip!

Hi!

Eine solche Auflage in den Garantiebestimmungen ist zulässig.
Was soll´s denn auch, mache doch einfach die eine Inspektion (oder fährst Du so viel), die innerhalb des Garantiezeitraumes anfällt, zum Ende desselben und lasse die Jungs nochmal alles reparieren, was irgendwo klappert. Danach kannst Du ja in die „Freie“ gehen.

Grüße,

Mathias