Wohneigentumsrecht

Hallo
In einer Eigentumswohnanlage 12 Eigentümer.
Bis ende des Jahres müssen alle Wohnungen Rauchmelder haben.
Frage

Müssen die Rauchmelder durch eine Firma installiert und gewartet werden ?

Oder kann die Gemeinschaft das auch selber machen ?

Wo kann ich das nachlesen ?

Gibt es Urteile darüber ?

Mfg Jasmund

http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/kosten-fuer-ra…

Wie die Dinger an die Decke kommen ist dem Gesetzgeber egal. Dass die Dinger regelmäßig gewartet werden müssen um funktionsfähig zu sein, steht in der Betriebsbeschreibung.
Wenn die Dinger falsch aufgehängt wurden, nicht betriebsbereit waren oder aus sonstigen Gründen nicht funktionierten, ist es dem Staatsanwalt vermutlich nicht egal. Genau so wenig wie einer Brandversicherung oder einem sonstwie geschädigtem.
Wenn man etwas selbst macht, sollte man sich sicher sein, was man macht.

vnA

Hallo,

Müssen die Rauchmelder durch eine Firma installiert und
gewartet werden ?

In der Regel nicht, siehe die Landesbauordnung Deines Bundeslandes.

Oder kann die Gemeinschaft das auch selber machen ?

In der überwiegenden Mehrheit der Landesbauordnungen der Länder *muss* die Installation durch den Eigentümer und *muss* eine „Wartung“ durch den Besitzer der Wohnung (also den Mieter/Bewohner) erfolgen.

Wo kann ich das nachlesen ?

z.B. im §49 LBO NRW

Gibt es Urteile darüber ?

Keine Ahnung. Bestimmt. Es gibt aber auch bis zu 16 Landesbauordungen, die sollten reichen :smile:

Gruß vom
Schnabel

Hallo
Vielen Dank für die Antwort.
Unser Verwalter will das die Verantwortung über die Rauchmelder bei einer Firma verbleibt. Er sagt das nur eine Firma die Aufgaben Anbau und Testen übernehmen kann.
Frage stimmt das ?
Er will abgesichert sein im Fall eines Schadens.

Wie kann die Gemeinschaft sicherstellen das der Hausverwalter abgesichert ist.

Mfg Jasmund