Wohngebäude Versicherung gekündigt

Hallo,

ein Haus wurde gekauft, der zukünftige Eigner ist bereits eingezogen, der Grundbucheintrag steht noch aus. Die Wohngebäudeversicherung ist über den Kauf informiert und schickt dem zukünftigen Eigner eine Kündigung wegen Veräußerung der Immobilie und bezieht sich auf § 96 VVG. Welche Rechtsgrundlage könnte dem Versicherer die Kündigung nach § 96 VVG ermöglichen? Der zukünftige Eigner mag Besitzer sein, da er eingezogen ist, aber eigentlich ist doch der Verkäufer bis zur Grundbucheintragung der Versicherungsnehmer und es könnte nur ihm gekündigt werden, wofür es dann aber nach § 96 VVG auch keine Grundlage gäbe. Klingt irgendwie verwirrend.

Mit besten Grüßen

nix

Hallo,
also es klingt ehrlich etwas suspekt. Im Normalfall gilt folgendes: Ein Gebäude wird verkauft. Der Verkäufer meldet es seiner Versicherung mit Angaben des Käufers. Die Versicherung schreibt den Käufer an ob er die Versicherung übernehmen möchte. Je nach Antwort vom Käufer wird dann der Vertrag weitergeführt bzw. erlischt, dies aber alles erst zum Zeitpunkt der Grundbucheintragung.
Es kann aber ach sein das der Verkäufer den Vertrag rechtskräftig schon gekündigt hat und somit die Information an den Käufer ging.
Ich würde mich an die Versicherung wenden und nachfragen.
Noch ein Tipp: Da die Grundbucheintragung ewig dauert wäre es fair dem Käufer eine Übernahme des Versicherungsbeitrages zu gewähren, wenn man schon in dem Gebäude wohnt. Hat auch einen Vorteil für den Käufer, denn so weiss er das der Beitrag bezahlt wurde und der Versicherungsschutz besteht. Man kann auch eine Übernahme mit Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar gleich mit vereinbaren lassen.