Hallo,
ein Haus wurde gekauft, der zukünftige Eigner ist bereits eingezogen, der Grundbucheintrag steht noch aus. Die Wohngebäudeversicherung ist über den Kauf informiert und schickt dem zukünftigen Eigner eine Kündigung wegen Veräußerung der Immobilie und bezieht sich auf § 96 VVG. Welche Rechtsgrundlage könnte dem Versicherer die Kündigung nach § 96 VVG ermöglichen? Der zukünftige Eigner mag Besitzer sein, da er eingezogen ist, aber eigentlich ist doch der Verkäufer bis zur Grundbucheintragung der Versicherungsnehmer und es könnte nur ihm gekündigt werden, wofür es dann aber nach § 96 VVG auch keine Grundlage gäbe. Klingt irgendwie verwirrend.
Mit besten Grüßen