Wohnungsauflösung gibt es Fristen

Hi,

folgender Fall:

Vater stirbt, hatte lebenslanges Wohnrecht, Sohn ist Eigentümer der Wohnung. Ist aber nicht Erbe des gesamten Hausrates, Mobiliar etc.
gibt es da Fristen für die Erben die Wohnung aufzulösen?

Hallo novumsat,

gesetzliche Fristen gibt es in diesem Falle nicht, will sagen, im BGB steht nicht, dass die Erben die Wohnung innerhalb von x Tagen oder Wochen zu räumen haben.

Vielleicht muss man den Fall daher andersherum anfangen:
Mit dem Tod des Vaters (Erblassers) ist das Wohnrecht faktisch erloschen, es sollte nur noch im Grundbuch gelöscht werden, damit das auch nach außen klar ist. Der Sohn ist also nun Eigentümer einer unbelasteten Wohnung und kann damit tun und lassen, was er möchte, sie z.B. selber beziehen oder vermieten. Um das realisieren zu können, sollte der Hausrat des Erblassers natürlich aus der Wohnung verschwunden sein. Daraus ergibt sich meines Erachtens ein Anhaltspunkt, wie lange die Erben Zeit haben, die Wohnung zu räumen. Da eine Vermietung der Wohnung einige Zeit in Anspruch nimmt ebenso wie der Umzug des Sohnes würde ich hier eine Mindestfrist von vier Wochen sehen. Je nachdem wie groß die Wohnung ist, kann auch eine längere Frist angemessen sein.

Und das Naheliegendste ist aus meiner Sicht: Einfach miteinander reden und einen konkreten Termin vereinbaren.

Erstmal Danke an „ewurst“ für die zügige Antwort.
Hatte schon eine 14 tägige Frist ausgemacht, habe nur grösste Bedenken, wie der Erbe drauf ist, dass ich auf einem grossen Müllberg sitzen bleibe. Da bei dem nichts zu holen ist(OE abgeleistet etc.)
Kann ich mir deswegen auch sparen, entsorgen zu lassen und es dann in Rechnung zu stellen. Zu klagen hab ich schon gar keinen Bock drauf!
Und russisches Inkasso Unternehmen beauftragen ist nicht mein Stil.
Rein realistisch gesehen habe ich also die A-Karte gezogen, oder sehe ich das falsch?