Wohnungsbilder im Internet

Hallo,

wir suchen derzeit eine neue Wohnung und denken auch darüber nach, eine Eigentumswohnung zu erwerben.

Bei der Suche nach einem geeigneten Objekt sind wir nun auf die Homepage der Amtsgerichte zum Thema Zwangsversteigerung gestoßen.

Dort werden Bilder von Wohnungen oder auch Häusern veröffentlicht. Also von privaten Räumen. Ich persönlich wäre nicht sehr begeistert, dass Bilder von meinen Räumen - My home ist my castle - so einfach für jeden zugänglich wären!

Wir hatten nun gestern mit ein paar Bekannten eine Diskussion darüber, ob man sich das als Mieter einer Wohnung die zur Zwangsversteigerung ansteht, gefallen lassen muss? Kann man das verbieten?
Einer unserer Freunde meinte, dass diese Bilder von einem Gutachter gemacht werden, der ein Gutachten zu Festlegung des Verkehrswerts erstellt. Kann man dem das verbieten. Wohl kaum, oder?

Aber dann gleich alles im Internet?

Kann jemand etwas darüber sagen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Mäusemama (Andrea)

Hallo Andrea,

sicher ist das Online-Stellen von Bilder des trauten Heimes keine angenehme Sache. Leider wird man dagegen wohl nichts tun koennen. Im „Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung“ heisst es in § 20 Satz 1:

„Der Beschluss, durch welchen die Zwangsversteigerung angeordnet wird, gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks.“

Mit „Grundstueck“ sind auch alle sich darauf befindenden Aufbauten gemeint. Eine Beschlagname kommt also dem Besitz sehr nahe. Damit kann der Glaeubiger also auch Fotos seines quasi Besitzes anfertigen und publizieren.

Viele Gruesse aus Auckland/Neuseeland

Eric Zaschke