Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach Auszug zurückbehalten??
Gibt es da eine Zeitlimit, oder darf er die Kaution (oder nur ein Teil) bis zur nächsten/letzten Nebenkostenabrechnung zurückbehalten???
danke vorab
yvonne
Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach Auszug zurückbehalten??
Gibt es da eine Zeitlimit, oder darf er die Kaution (oder nur ein Teil) bis zur nächsten/letzten Nebenkostenabrechnung zurückbehalten???
danke vorab
yvonne
Das würde mich auch interessieren !!
Susanne
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S. Brett Immobilien
Dort haben wir unlängst alles zu diesem Thema erörtert, was es zu erörtern gibt.
Hallo Yvonne,
Wenn Du Mieterin bist, dann befolge folgenden Rat und frage nicht warum: Warte schweigend mindestens 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung. Dann schreibst Du den Vermieter an, und verlangst die Kaution nebst 3% Zinseszinsen (ausrechnen) zurück. Dann beantragst Du beim Amtsgericht Deines jetzigen Wohnsitzes einen Mahnbescheid.
viele grüße
ralph