Wohnungsmietkaution

Wie lange darf der Vermieter die Kaution nach Auszug zurückbehalten??
Gibt es da eine Zeitlimit, oder darf er die Kaution (oder nur ein Teil) bis zur nächsten/letzten Nebenkostenabrechnung zurückbehalten???

danke vorab
yvonne

Das würde mich auch interessieren !!
Susanne

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S. Brett Immobilien
Dort haben wir unlängst alles zu diesem Thema erörtert, was es zu erörtern gibt.

Hallo Yvonne,

Wenn Du Mieterin bist, dann befolge folgenden Rat und frage nicht warum: Warte schweigend mindestens 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrags und Rückgabe der Wohnung. Dann schreibst Du den Vermieter an, und verlangst die Kaution nebst 3% Zinseszinsen (ausrechnen) zurück. Dann beantragst Du beim Amtsgericht Deines jetzigen Wohnsitzes einen Mahnbescheid.

viele grüße
ralph