Hallo zusammen,
folgen hypothetische Frage:
Ein Wohnungseigentümer hat einen Makler (abc GmbH) mit dem Verkauf einer Wohnung beauftragt. Der Maklerauftrag eine Laufzeit von 6 Monaten. Nach einem Monat ist der Eigentümer mit der Leistung des Makler sehr unzufrieden. Der Makler hat noch keinen Kaufinteressenten vermittelt. Daher möchte der Eigentümer die Wohnung auch selbst am Markt (bsp. über Immobilien-Online-Portale) anbieten.
Fragen:
a. Ist das dem Eigentümer gestattet?
b. Falls der Eigentümer einen Käufer innerhalb der Laufzeit des Maklerauftrages für die Wohnung findet und es zum Abschluss eines kaufvertrages kommt, müsste er den Makler in irgendeiner Form entschädigen?
c. Müsste der Käufer eine Maklercourtage an der Makler zahlen?
Prämisse: Der nachfolgende Maklerauftrag
Die abc GmbH und der Eigentümer schließen einen Vertrag über die Vermittlung und/oder den Nachweis einer Vertragsgelegenheit zum Verkauf/zur Vermietung/zur Verpachtung des Objektes in der Musterstraße 1, 12345 Musterstadt zum Kaufpreis von 200.000 Euro.
Der Auftrag soll nach Wunsch des Auftraggebers als Alleinauftrag durchgeführt werden :Intensive Nachweis- und Vermittlungsbemühungen, wobei sich die abc GmbH neben der Auswertung des vorhandenen Interessenbestandes verpflichtet, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Diese Tätigkeit wird durch eine angemessener Werbung auf Kosten der abc GmbH nachhaltig unterstützt- Als Gegenleistung verzichtet der Auftraggeber darauf, Dritte mit der Vermarktung zu beauftragen.
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Auftraggeber bei Abschluss des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Vertrages eine Courtage bei Verkauf von 3,45 % vom gesamten Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden.
Die ortsübliche Courtage ist zu zahlen, wenn anstatt des angestrebten Vertrages ein Kauf-Miet-Pachtvertrag über das angebotene Objekt oder ein Vertrag über ein anderes dem Anbieter gehörendes Objekt zu Stande kommt.
Die Courtage ist bei Abschluss des nachzuweisenden/zu vermittelnden Vertrages fällig. Der Auftraggeber unterrichtet die abc GmbH sofort von einem Vertragsabschluss und sorgt für die Übersendung einer Vertragsabschrift.
Die abc GmbH kann vom Auftraggeber die ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen ersetzt verlangen, wenn der nachzuweisende/zu vermittelnde Vertrag aus Gründen, die er zu vertreten hat, während der Vertragslaufzeit nicht zu Stande kommt.
Freue mich über Eure Rückmeldung
R.