Wozu gibt es Unteransprüche zu Patentansprüchen?

Hallo!

Wenn eine Erfindung durch den Hauptanspruch einer Patentanmeldung geschützt wird, welchen Zwek haben dann Unteransprüche?

Anders formuliert:

Wenn der Hauptansprüch bereits ALLE denkbaren Ausführungen schützt, wozu sollte man dann einzelne Ausführungsarten extra schützen? Wenn diese zusätzlichen Textteile keinen Sinn machen, kann man sie sich dann nicht einfach sparen?

Beispiel:

Hauptanspruch: „… dadurch gekennzeichnet, dass die Teile fest miteinander verbunden sind.“

Unteranspruch eins: „… dadurch gekennzeichnet, dass sie miteinander verschraubt sind.“

Unteranspruch zwei: „… dadurch gekennzeichnet, dass sie miteinander verschweißt sind.“

Grüße

Andreas

In den Unteransprüchen werden unter Bezugnahme auf die Hauptansprüche i.d.R. zweckmäßige weitere Ausbildungen des Erfindungsgegenstandes beansprucht, die nicht selbst erfinderisch zu sein brauchen. Unteransprüche werden erteilt, solange sie keine platten Selbstverständlichkeiten enthalten. Die Bezugnahme macht den in Bezug genommenen Anspruch zum Oberbegriff des Unteranspruchs. Enthält der Unteranspruch im Rahmen der Erfindung eine eigene erfinderische Leistung (andere erfinderische Lösung der technischen Gesamtaufgabe), die von der im Hauptanspruch gekennzeichneten Lehre unabhängig ist, liegt eine selbstständig geschützte Lehre vor, der Anspruch ist dann ein Nebenanspruch (unechter Unteranspruch) mit eigenem, vom Hauptanspruch unabhängigen Schutzbereich.

Es ist gegen Spitzfindige gedacht, die darauf abstellen „fest verbunden“ sei eben nicht aus Einzelteilen bestehend, die mittels gängiger Verbindungstechnik (Schraube,Schweißnaht) zu dem Fertiggerät verbunden werden.

MfG
duck313

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle, ausführliche und verständliche Antwort!

Grüße

Andreas