Würde das wiklich funktionieren?

Sorry, daß mir kein besserer Titel einfällt. Aber die Frage ist auch etwas… Schräg.

Jeder kennt ja die Visitenkärtchen die sich öfter mal an Autos finden „Falls Sie Ihr Auto verkaufen möchten…“
Letztens erschien ein Bild im Internet da hat einer an sein Auto an der Seitenscheibe einen Aufkleber gesetzt: „Das anbringen von Visitenkarten verpflichtet sie dieses Wagen für 30 000 Euro zu kaufen“. Geht natürlich nur bei einem Auto daß deutlich unter dem angegebenen Preis liegt, sonst macht es ja keinen Spaß. :smile:
Aber wie wäre es denn dann im Falle des Falles? Kommt auf diese Weise wirklich ein Kaufvertrag zustande? Könnte der Fahrzeugbesitzer den Visitenkartenverteiler wirklich dazu zwingen das Auto für den völlig überzogenen Preis zu kaufen?
Wär mal interressant zu wissen, wie sowas gehandhabt würde.

Es kommt darauf an, ob der Autobesitzer bei verständiger Würdigung davon ausgehen darf, dass das Anheften der Visitenkarte wirklich bedeuten soll, dass man mit dem Kauf einverstanden ist. Davon wird er bei Licht betrachtet nicht wirklich ausgehen dürfen. Also funktioniert das nicht.