Zahlungserinnerung = 1. Mahnung

Hallo zusammen,

kann man eine (freundliche) Zahlungserinnerung als 1. Mahnung ansehen? Sowohl in der Rechnung als auch in der Zahlungserinnerung wurde ein Zahlungsziel gesetzt. Wie könnte man danach weiter vorgehen? Schreibt man dann direkt eine Mahnung mit dem Betreff „2. Mahnung“ oder ist es dann doch die erste?

Dankeschön!

kann man eine (freundliche) Zahlungserinnerung als 1. Mahnung
ansehen?

Jawohl. Der BGH hat sogar mal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch „nette Formulierungen“ Mahnungen sind. Eine Mahnung ist jede Leistungsaufforderung (außer Rechnungen, Umkehrschluss aus § 286 II BGB).

Sowohl in der Rechnung als auch in der
Zahlungserinnerung wurde ein Zahlungsziel gesetzt. Wie könnte
man danach weiter vorgehen?

Klage erheben.

Schreibt man dann direkt eine
Mahnung mit dem Betreff „2. Mahnung“ oder ist es dann doch die
erste?

Es wäre die zweite, aber man kann es nennen, wie man will. Juristisch gesehen spielt’s keine Rolle.

Levay

Besten Dank!

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