Hallo zusammen,
kann man eine (freundliche) Zahlungserinnerung als 1. Mahnung ansehen? Sowohl in der Rechnung als auch in der Zahlungserinnerung wurde ein Zahlungsziel gesetzt. Wie könnte man danach weiter vorgehen? Schreibt man dann direkt eine Mahnung mit dem Betreff „2. Mahnung“ oder ist es dann doch die erste?
Dankeschön!