Zahlungsforderung an Erben

Guten Tag,
Hallo
Müssen Erben Forderungen einer Rentenkasse begleichen,z.b für stationäre Krankenhausbehandlung.

MfG.

Hallo,

es gibt den Grundsatz der Universalsukzession. Das heisst, dass man als Erbe grundsätzlich alle „Aktiva“ und „Passiva“ vom Erblasser erhält. Spricht: man erb auch Verbindlichkeiten. Ob das nun bei solchen Sachen wie Kosten aus Krankenhausbehanldungen auch gilt, kann ich Dir leider nicht sagen. Aber warum sollte das einen Unterschied machen, ist eine Forderung wie jede andere auch.

Hoffe, das hilft.
Olli

Hallo,

klare Antwort: ja, wenn die Forderung als solche berechtigt ist

Wenn jemand dies nicht will, darf er eben nicht Erbe werden, sondern muss ein ihm zufallendes Erbe ausschlagen.

BTW: Natürlich haben die Erben auch das Recht ggf. bestehende Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen des Erblassers geltend zu machen

Gruß vom Wiz