Hallo liebe Experten,
gibt es im Zivilrecht einen Zeitrahmen, den der Richter zwischen der Zeugenvernehmung und dem Urteil nicht verstreichen lassen darf?
Beispiel: Vor 5 Jahren vernimmt der Zivilrichter A einen Zeuge, es folgt über 5 Jahre kein Urteil, die Richter wechseln im Jahresturnus. Dann, nach 5 Jahren kommt Richter B und verkündet das Urteil, basierend auf einer Zeugenaussage, die vor 5 Jahren bei einem anderen Richter erfolgte. Problem: Wie will er die Glaubwürdigkeit dieses Zeugen beurteilen? Muss ein Urteil nicht zeitnah nach einer Zeugenvernehmung erfolgen?
Gibt es hierzu gesetzliche Regelungen?