Zensus

Hallo, liebe Durchblicker.

Gleich zu Sache:
Muss man den Umschlag mit den ausgefüllten Bögen zum Zensus frankieren?
Ist Doch eigentlich Sache des Staates, wenn er schon was wissen will.

Beste Grüße und Dank im Voraus
Capman42

Hallo, liebe Durchblicker.

Gleich zu Sache:
Muss man den Umschlag mit den ausgefüllten Bögen zum Zensus
frankieren?

Hi,

ja, steht doch drauf. Man kann die Bögen auch im Internet ausfüllen, dann kostet es kein Porto.

Gruß
Tina

Hallo,

der Gesetzgeber hat bestimmt, dass bei allen Statistiken, wenn nicht anders geregelt, der Befragte die Portokosten der Antwort trägt.

http://www.gesetze.juris.de/bstatg_1987/__15.html

Das ist beim Zensus 2011 nicht anders geregelt.

VG
EK

Hai!

Das ist beim Zensus 2011 nicht anders geregelt.

Da ging gerade letztens aber was ganz anderes durch die Presse, siehe
http://www.n24.de/news/newsitem_6892291.html

Der Plem

Hi,

Da ging gerade letztens aber was ganz anderes durch die
Presse, siehe
http://www.n24.de/news/newsitem_6892291.html

genau… was ganz anderes… Die Antwort KOSTET Porto…

[quote Waiblinger Zeitung 25.5.2011]
Nur damit es klar ist: Die Zensusfragebögen zur Gebäude- und Wohnungszählung darf man nicht ohne Porto zurückschicken. Wer dies behauptet, und das behaupten derzeit viele Medien und nach Aussagen von Lesern auch einige Postmitarbeiter im Rems-Murr-Kreis, begehe „einen Aufruf zum Rechtsverstoß“, erklärt Dr. Michael Bubik, Projektleiter des Zensus in Baden-Württemberg. Denn das Statistikgesetz sieht vor, dass man Zensus-Fragebögen frankiert zurückschicken muss.

und dann noch hier:
https://www.zensus2011.de/faq-detail/muessen-sie-den…

Grüße

Gleich zu Sache:
Muss man den Umschlag mit den ausgefüllten Bögen zum Zensus
frankieren?
Ist Doch eigentlich Sache des Staates, wenn er schon was
wissen will.

OK, aber ich weiß ja, wer der Staat ist.

Aber mal zur Sache:
Die Deutsche Post wirbt mit den Informationen zur Antwort/Werbeantwort:

Wenn auf dem Umschlag „Deutsche Post“ [POSTHORN_LOGO] „Antwort“ (oder auch „Werbeantwort“) steht, dann kann man frankieren, muss es aber nicht. Wenn nicht oder unzureichend frankiert wird, dann muss der Empfänger die Differenz zum Basisporto zahlen (aber kein „Strafporto“).

Und da ich meine, auf meinem Umschlag wären Antwort - Deutsche Post - Posthorn draufgewesen, wäre das von den Vorgaben der Deutschen Post klar.

So, und nun kommt die Rechtslage vom Zensusgesetz. Die kenne ich nicht.
Ich vermute:
Es soll frankiert werden, vielleicht MUSS es das auch.
Mit dem Aufdruck Antwort - Deutsche Post - Posthornlogo hat man aber dafür gesorgt, dass unfrankierte Rücksendungen den Steuerzahler zumindest kein Strafporto kosten. Aber man so auch Verwirrung gestiftet! Denn Briefe mit dieser Kennzeichnung schicke ICH sonst immer ohne Porto zurück, auch wenn „bitte freimachen“ oder sowas draufsteht.

und wenn „Antwort“ draufsteht, kann der Gestzgeber es noch so sehr verlangen, der Empfänger uss das porto zahlen, wenn keiner ne Marke draufklebt. Wie sollte man in Fall des Zensu auch feststellen, wer den Bogen verschickt hat?

Außerdem: ungerecht ist das Portoverlangen deshalb, weil ein Massenempfänger weniger Kosten hatt als der Versender. Oft nur 37ct, geht aber nach Menge. Also würde es allen weniger kkosten, wenn Antwort-umschläage genutzt werden/würden.

Hallo!

Einfach online antworten und sich das Porto sparen.

Gruß
Falke

und wenn „Antwort“ draufsteht, kann der Gestzgeber es noch so

auch feststellen, wer den Bogen verschickt hat?

das war aber nicht die Frage.

Außerdem: ungerecht ist das Portoverlangen deshalb, weil ein

kkosten, wenn Antwort-umschläage genutzt werden/würden.

War auch nicht die Frage. Wenn Du Gerechtigkeit willst, musst Du schon wo anders suchen, aber nicht unbedingt im Rechtsbrett… Auch wenn man vielleicht meinen könnte Recht hätte was mit Gerechtigkeit zu tun…

Grüße

Hallo,

Und da ich meine, auf meinem Umschlag wären Antwort - Deutsche
Post - Posthorn draufgewesen, wäre das von den Vorgaben der
Deutschen Post klar.

Meiner liegt noch hier, da steht definitiv NICHTS von Antwort oder Werbeantwort sondern „Responseplus“. Das hat für den Empfänger den Vorteil kein Strafporto zahlen zu müssen, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Cu Rene

und wenn „Antwort“ draufsteht, kann der Gestzgeber es noch so
sehr verlangen, der Empfänger uss das porto zahlen, wenn
keiner ne Marke draufklebt. Wie sollte man in Fall des Zensu
auch feststellen, wer den Bogen verschickt hat?

Muss er nicht, er kann die Annahme auch verweigern. Es kann ihm wurscht sein, ob ein Absender drauf steht oder nicht.

dann bekommt er aber keinen Bogen zurück. Das ist sicher nicht im sinne des Erfinders…

dann bekommt er aber keinen Bogen zurück. Das ist sicher nicht
im sinne des Erfinders…

Dann muß er den Umschlag halt frankieren oder seinen Absender draufschreiben.

Meine Güte ein bischen Eigenverantwortung gehört nun mal zum Leben dazu.

Muss man den Umschlag mit den ausgefüllten Bögen zum Zensus
frankieren?
Ist Doch eigentlich Sache des Staates, wenn er schon was
wissen will.

Im Gesetz steht aber drin, dass der Bürger die Kosten zu tragen hat und nicht der Staat. Und es ist sehr wohl zulässig, dass dem Bürger gesetztliche Pflichetn auferlegt werden, deren Erfüllung für den Bürger mit Kosten verbunden sind. So ist ja auch z.B. jeder per Gesetz verpflichtet, einen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen und der kostet auch Geld. Denn als Bürger hat man eben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten und eine dieser Pflicht ist es, an dieser Statistik mitzuwirken und auch diese gottverdammte Briefmarke zu bezahlen. Betrifft aber nur Eigentümer von Immobilien, die kein Internet haben. Denn alle anderen, können die Daten auch anders übermitteln (via Internet, via Interview).