Zeuge nur durch Info?

Hallo Leute,
Pauls PKW wurde vielleicht versucht zu entwenden!
Paul fand seinen PKW morgens querstehend am Fahrbahnrand vor, das Fahrzeug stank unüblich nach Alkohol, war offenbar durchwühlt worden, eine Taschenlampe fehlte, sonst waren aber keine nennenswerten Beschädigungen festzustellen.
Darum sagte sich Paul: „Ich hatte neulich gerade die Polizei angerufen, weil mir jemand eine Beule reingefahren hat, deswegen mußte ich extra zur Wache, endloser Schreibkrams… also Schwamm darüber!“
Jetzt kommts:
Paul erzählte mir neulich- rein beiläufig, von diesem versuchten Autoklau.
Daraufhin hatte ich es der Polizei per e- mail mitgeteilt, ohne Namen u. Daten von Paul zu nennen.
Jetzt verlangt die KRIPO von mir sämtliche Daten u. Anhaltspunkte dazu.
Meine 3 Fragen wären:

  1. besteht in dieser Sache eine Aussagepflicht?
  2. Bin ich juristisch gesehen, Zeuge?
  3. Wann wird diese Sache als hinfällig gehandhabt + Datenschutz?
    Gruß, Zottelbär

Hallo,

wenn ich davon ausgehe, dass es sich um einen konstruierten Fall handelt, würde ich als Laie sagen:

aufgrund der Meldung nimmt die Polizei die Ermittlungen auf, vielleicht weil sie aus anderer Quelle noch Anhaltspunkte für weitere ähnliche Delikte hat, möglicherweise weil Paul nachts ein paar Leuchtpfosten oder Menschen umgeplättet hat. Das Ganze geht also an den Staatsanwalt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich potenzielle Zeugen. Da der Melder offensichtlich Infos zum Vorgang hat (wenn auch nur aus zweiter Hand), wird er als Zeuge geladen. Damit hat er vor Gericht die Pflicht, wahrheitsgemäß auszusagen und auch den Namen von Paul zu nennen (es sei denn, er wäre naher Verwandter).

Gruß, Niels