Zinsen auf verweigerte Grundsicherung

Der Fall:

Das Grundsicherungsamt verweigrt Leistungen mit der Begründung, es läge eine Bedarfsgemainschaft vor.

Nach einem Jahr wird diese Annahme von einem Sozialgericht als unrichtig erklärt.
Somit ist die Leistung nachzuzahlen.

Frage: Ist die rechtswidrig einbehaltene Leistung zinspflichtig?

Frage: Ist die rechtswidrig einbehaltene Leistung zinspflichtig?

Das sollte im Urteil stehen. Wenn der Anwalt in seiner Klageschrift Zinsen gefordert hat, muß sich as Gericht dazu äußern, hat er sie nicht gefordert, wird es keine geben.

Hallo,

meines Erachtens müssen nachzuzahlende Beträge mit 4 % verzinst werden. So jedenfalls deute ich die Bestimmung im § 44 Abs. 1 SGB I. So viel ich weiß, wird dies bei der Nachzahlung von amtswegen aber schon berücksichtigt. Aber bitte genau hinschauen. Den Brüdern und Schwestern der Behörden darf man nicht blind vertrauen. Es ist leider so. 

Gruß W.

Hallo,
wenn man keine Zinsen fordert, dann wird vom Amt auch nichts bezahlt. Das Sozialgericht „richtet“ nur über Anträge, wenn diese Anträge keine Zinsen beinhalten, dann zahlt die Behörde niemals freiwillig Zinsen.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem Zinsen bezahlt worden sind.
Alles Gute für Dich von Momeilie.

Wenn du aus diesem falschen Bescheid einen finanziellen „beweisbaren“ Schaden hast, kannst du ihn einforcdern. Das wäre dann das nächste Gerichtsverfahren.