Zinshoehe bei Gehaltsschulden

Hallo. Mein Arbeitgeber schuldet mir und meiner Kollegin seit ca. 12 Monaten permanent 3-4 Monatsgehaelter. Wir beide haengen sehr an der Firma, da wir sie selber mit den beiden Chefs von Null aufgebaut haben. Aber Wirtschaft ist Wirtschaft und seit 1,5 Jahren laeufts nicht mehr gut. Ich habe die Befuerchtung, dass es die naechste Zeit krachen koennte, und ich rechtzeitig meiner Forderung Nachdruck verleihen muss. Wie schaut es hierbei mit den Verzugszinsen (falls es bei Gehaeltern so etwas gibt) aus? Bei 4 Monaten reden wir hier schon ueber eine Gehaltsforderungen von mir und meiner Kollegin von ca. 15.000 EUR. Anwalt und Arbeitsgericht speisen mich schon am Telefon ab und erklaeren, dass es dafuer eh schon zu spaet ist, sollte lieber die Insolvenz abwarten (dabei ist gar nicht klar, dass es soweit kommen muss).
Guten Rutsch ins Neue ! Martin

Moiiien!

Bei der rechtlichen Seite bin ich mir net sicher also halt ich mich da mal zurück, aber du solltest wissen, daß du vom AB im Falle einer Insolvenz rückwirkend für drei Monate dein volles (!)) Gehalt ausbezahlt bekommst ! (d. h. net das Nettogehalt sondern das Bruttogehalt!). Von daher würde ich aufpassen, das die Rückstände nicht zu groß werden und ggf. im passendem Moment Insolven beantragen und darauf achten, daß bei Gehaltszahlungen unbedingt angegeben ist für welchen Mopnat die Zahlung ist!

Bernd

Hallo Bernd, vielen Dank fuer deine Antwort.

Das mit der Insolvenz ist mir klar, diesen Schritt werde ich jedoch nicht unternehmen, da mir zuviel daran liegt. Im Insolvenzfalle wird der Arbeitnehmer in der Schuldnerliste von jeher an die erste Position versetzt. Wenn dabei ein oder zwei Monatsgehaelter floeten gehen, hab ich eben Pech gehabt. Meine Ruecklagen reichen fuer ca. 1 Jahr aus.

Ich wollte eigenlich wissen, wie hoch die Verzugszinsen von Gehaltsschulden des AG sind bei noch nicht eingetretener Insolvenz und wie lange diese anrechnungsfaehig sind, auch nach Gehaltszahlung.

Gruss,

Martin

Leicht daneben…
Hallo Bernd,

Bei der rechtlichen Seite bin ich mir net sicher also halt ich
mich da mal zurück, aber du solltest wissen, daß du vom AB im
Falle einer Insolvenz rückwirkend für drei Monate dein volles
(!)) Gehalt ausbezahlt bekommst ! (d. h. net das Nettogehalt
sondern das Bruttogehalt!).

Das Insolvenzausfallgeld entspricht exakt 100% Deines Nettogehaltes… Die Verbindlichkeiten bei den Sozialversicherungen und dem Finanzamt verbleiben beim insolventen Arbeitgeber.

Von daher würde ich aufpassen, das
die Rückstände nicht zu groß werden und ggf. im passendem
Moment Insolven beantragen und darauf achten, daß bei
Gehaltszahlungen unbedingt angegeben ist für welchen Mopnat
die Zahlung ist!

Das hast Du natürlich recht…
Vor allem sollte jeder Angestellte aufpassen, dass sein Arbeitgeber nicht mit „Angeboten“ wie einer Kreditstellung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber kommt. Hier könnte ich mir vorstellen, dass dies dann als ausgezahltes Gehalt gilt und ggf. bei Insolvenz das nun gleich oder nachrangige Darlehen untergeht.

Grüße
Jürgen