ZUg um zug definieren

Hallo, wer kennt sich aus?
So ein Fall:
Mann (M) bestellte im I-net ein Gerät. Der Verkäufer (V) hat auch sofort geliefert.
Es stellte sich raus, dass das Gerät defekt ist. Der V schrieb eine Mail, ein neues Gerät wird per Spedition geliefert und das defekte Gerät zug um zug ausgetauscht. Wie kann man das richtig definieren?
Das neue Gerät wurde geliefert, aber das alte wurde nicht von der Spedition mitgenommen, weil der M das alte Gerät nicht zum Liefern vorbereitet hat. Nach dem Telefonat von M zu V sagt der V, dass der M das defekte Gerät selbst abschicken soll und trägt die Versandkosten.
Wer hat Recht? Muss der M das machen?
MfG

Hallo, wer kennt sich aus?
So ein Fall:
Mann (M) bestellte im I-net ein Gerät. Der Verkäufer (V) hat
auch sofort geliefert.
Es stellte sich raus, dass das Gerät defekt ist. Der V schrieb
eine Mail, ein neues Gerät wird per Spedition geliefert und
das defekte Gerät zug um zug ausgetauscht. Wie kann man das
richtig definieren?

Hi,

so wie es der Verkäufer schrieb. Es bedeutet das neue Gerät wird geliefert, im Gegenzug wird das defekte Gerät gleich mitgenommen.

Wer hat Recht? Muss der M das machen?

Ja, schließlich hat der Verkäufer seine Pflicht erfüllt. Wenn M seinen Teil nicht erfüllt, kann V ja nichts dafür. Warum soll er 2 x Versandkosten bezahlen müssen?

Gruß
Tina

Hallo,

Es stellte sich raus, dass das Gerät defekt ist. Der V schrieb
eine Mail, ein neues Gerät wird per Spedition geliefert und
das defekte Gerät zug um zug ausgetauscht. Wie kann man das
richtig definieren?

http://de.wikipedia.org/wiki/Zug_um_Zug

Es wird also direkt ausgetauscht. Neues gegen altes.

Das neue Gerät wurde geliefert, aber das alte wurde nicht von
der Spedition mitgenommen, weil der M das alte Gerät nicht zum
Liefern vorbereitet hat. Nach dem Telefonat von M zu V sagt
der V, dass der M das defekte Gerät selbst abschicken soll und
trägt die Versandkosten.
Wer hat Recht? Muss der M das machen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

Zitat: Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/348.html

Zitat: Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen.

Kommt M seinen Verpflichtungen nicht nach, ist das sicher nicht das Problem von V.

Gruß

S.J.

alles klar.
aber, befor die Spedition kam, wurden viele Telefonate zwischen V und M geführt und nicht ein mal wurde von V direkt gesagt, dass die Spedition das alte Gerät mit nimmt. Der M konnte ;Zug um Zug" nicht richtig definieren, laut Wickipedia auch nicht. Deswegen auch nichts vorbereitet.
MfG

alles klar.
aber, befor die Spedition kam, wurden viele Telefonate
zwischen V und M geführt und nicht ein mal wurde von V direkt
gesagt, dass die Spedition das alte Gerät mit nimmt. Der M
konnte ;Zug um Zug" nicht richtig definieren, laut Wickipedia
auch nicht. Deswegen auch nichts vorbereitet.

Hi,

wenn M nicht wußte was „Zug um Zug“ heißt, hätte er bei V nachfragen müssen.

Eine reine Unwissenheit ist kein ausreichender Grund, warum V jetzt doppelte Transportkosten zahlen soll. Es heißt ja so schön: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“.

Was meint M wielange er das defekte Gerät bei sich rumstehen lassen soll?

Eigentlich ist es doch vollkommen normal, daß man ein defektes Gerät wieder einpackt.

*erstaunt*

Gruß
Tina

Das defekte Gerät war noch eingebaut und in Benutzung. Es war nicht ganz kaputt.
Es handelt sich um ein Küchengerät.
MfG

Das defekte Gerät war noch eingebaut und in Benutzung. Es war
nicht ganz kaputt.
Es handelt sich um ein Küchengerät.
MfG

Der Liefertermin für das 2. Gerät war doch sicher bekannt?
Also hätte M Zeit gehabt das 1. Gerät aufzubauen.

Gruß

Nöö, so war es nicht!
Es wurde ein Termin gegeben, um ein neues Gerät zu liefern. Wegen dem altem wat keine rede. Die Spedition hätte doch nicht gewartet, bis M das alte Gerät ausbaut und abgibt?
MfG

Wie Sie selbst schreiben, war der Termin für die Auslieferung des Gerätes M mitgeteilt worden.
Dann war M auch dazu verpflichtet das alten Gerätes mit zurück zu geben. Warum sollte die Spedition warten? Man kann ein Gerät auch einen Tag vorher ausbauen!
Jetzt ist M für die Rücksendung des Gerätes zuständig, auf seine Kosten.