Hallo Zusammen,
wenn man bei der Post ein Einschreiben mit Rückschein an ein Postfach schickt wird dem Empfänger eine Benachrichtigung ins Postfach gelegt, dass er sich das Eisnhreiben gegen Unterschrift am Postschalter abholen kann.
Wann gilt die „Willenserklärung“ oder genereller das Schreiben als Zugestellt?
Nach Einwurf der Benachrichtigung ins Postfach oder nach Abholung durch den Postfachinhaber am Schalter?
Der Absender hat ja zwei Möglichkeiten zu „Denken“:
- normaler Postweg innerhalb Deutschlands max. 3 Tage.
- kein Zugang, so lange kein Rückschein in der Hand.
Mit der Online-Verfolgung kann der Absender sogar die ganze Zeit verfolgen wie der Status ist.
Wenn der Empfänger das Einschreiben nicht abholt, weil er sein Postfach meidet, könnte er sich bei der zweiten Option rausreden, er habe das Schreiben ja nicht erhalten.
Allersdings ist man nach den AGB der deutschen Post (weis nicht ob das irgendwo auch gesetzlich verankert ist) verpflichtet sein Postfach mind. alle 7 Tage zu leeren.
Also: Ab wann gilt das Schreiben als Zugestellt, bzw. ab wann darf der Absender unter normalen Umständen mit dem Zugang rechnen (auch wenn er ncoh keinen Rückschein in der Hand hält)
Was passiert wenn der Empfänger das Schreiben einfach nicht abholt?
Vielen Dank für eure Antworten!