Zugewinnausgleich

Hallo,
nehmen wir einmal folgenden fiktiven **Fall an:
Mann und Frau wollen heiraten. Dem Mann gehört ein Haus alleine, das mit € 100.000,00 belastet ist. Die Frau geht ohne Vermögen in die Ehe.
Nach Jahren lassen die beiden sich scheiden. Mittlerweile ich das Haus bezahlt. Der Ehemann ist also jetzt schuldenfrei, hat aber kein weiteres Vermögen. Die Ehefrau hat - wie zu Begin der Ehe - weiterhin kein Vermögen.
Bedeutet das dann, dass der Ehemann einen Zugewinn von € 100.000,00 hat und die Hälfte davon der Ehefrau abgeben muss?

Danke für jede Antwort**

Bedeutet das dann, dass der Ehemann einen Zugewinn von €
100.000,00 hat und die Hälfte davon der Ehefrau abgeben muss?

bei zugewinngemeinschaft: ja.