Zugewinngemeinschaft

Hallo,

mal angenommen, ein Ehepaar hat den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngeeinschaft.

Soweit ich das weiß, gehören Verdienst und Schulden jedem Ehepartner getrennt.

Meine Fragen:

Muss der Ehemann der Ehefrau sagen, was er monatlich verdient?
Hätte die Ehefrau ein Anrecht auf die Hälfte des Verdienstes?

Mal angenommen, der Ehemann würde bei Günter Jauch eine Millionen Euro gewinnen. Müsste er diesen Gewinn mit der Frau teilen?

Gruß
Daniel

mal angenommen, ein Ehepaar hat den gesetzlichen Güterstand
der Zugewinngeeinschaft.

Soweit ich das weiß, gehören Verdienst und Schulden jedem
Ehepartner getrennt.

Meine Fragen:

Muss der Ehemann der Ehefrau sagen, was er monatlich verdient?
Hätte die Ehefrau ein Anrecht auf die Hälfte des Verdienstes?

wieso auf den verdienst ?
der zugewinnausgleich ist ein fixer betrag, der sich aus der differenz zwischen end- und anfangsvermögen im zeitpunkt der der rechtshängigkeit des scheidungsantrags errechnet, §§ 1373ff. bgb.

es besteht eine auskunftspflicht über den umfang des vermögens, § 1379 bgb.

Mal angenommen, der Ehemann würde bei Günter Jauch eine
Millionen Euro gewinnen. Müsste er diesen Gewinn mit der Frau
teilen?

würde ich unter den weiten begrif der schenkung fassen (ohne im kommentar nachzuschlagen), so dass der betrag dem anfangsvermögen angerechnet wird (§ 1374 II bgb) und somit „neutral“ bei der zugewinnberechnung bleibt.