Zugewinngemeinschaft kontra Gütertrennung

Fall: Ein unverheiratetes Paar möchte heiraten und macht sich Gedanken wie der Güterstand in Zukunft geregelt wird.

Partner 1 (Frau) bringt diesen Güterstand mit: Eigentumswohnung, Vermögen auf Sparbuch
Partner 2 (Mann) bringt kaum Vermögen mit, wird aber in Zukunft Erbe antreten (Grundstück und Wohnungseigentum).

Welche Vereinbarung ist am günstigsten für beide?

Ehemann will sich in der Ehe Vermögen aufbauen das er bei einer möglichen Trennung als Sicherheit benötigt um einen neuen Hausstand zu gründen oder für die Rente (falls es zu keiner Scheidung kommt).

Ehefrau will Ihre Eigentumswohnung und ihr Vermögen behalten falls es zu einer Scheidung kommt.

Frage 1: Wird der Ehemann benachteiligt falls es zur Trennung kommt? Kann der Ehemann Vermögen aufbauen ohne das es dann dem Zugewinn zum Opfer fällt?
Frage 2: Die Ehefrau kann Ihr Eigentum bei (Eigentumswohnung, Geldvermögen das sie vor ihrer Ehe erwirtschaftet hat) behalten. Wie sieht es aus wenn sie z. B. eine Schenkung z. B. Wohnungseigentum und Geld bekommt?
Frage 3: Welche sinnvolle Alternative gibt es ohne das beide Partner benachteiligt sein müssen?
Frage 4: Wer ist wem Unterhaltspflichtig bei Trennung?
Frage 5: Wenn der Ehemann kaum Vermögen hat, und es zur Trennung kommt die Ehefrau aber nicht arbeitet (z. B. Kinderbetreuung) aber der Ehemann sich eine Mietwohnung nehmen kann und davon wenig zum Lebensunterhalt bleibt (durch Verdienst) wer ist dann zu Unterhalt verpflichtet?

Fall: Ein unverheiratetes Paar möchte heiraten und macht sich
Gedanken wie der Güterstand in Zukunft geregelt wird.

Partner 1 (Frau) bringt diesen Güterstand mit:
Eigentumswohnung, Vermögen auf Sparbuch
Partner 2 (Mann) bringt kaum Vermögen mit, wird aber in
Zukunft Erbe antreten (Grundstück und Wohnungseigentum).

Welche Vereinbarung ist am günstigsten für beide?

Ehemann will sich in der Ehe Vermögen aufbauen das er bei
einer möglichen Trennung als Sicherheit benötigt um einen
neuen Hausstand zu gründen oder für die Rente (falls es zu
keiner Scheidung kommt).

Ehefrau will Ihre Eigentumswohnung und ihr Vermögen behalten
falls es zu einer Scheidung kommt.

Hallo,

ich persönlich würde hier den Güterstand der Gütertrennung empfehlen.

Frage 1: Wird der Ehemann benachteiligt falls es zur Trennung
kommt? Kann der Ehemann Vermögen aufbauen ohne das es dann dem
Zugewinn zum Opfer fällt?

Das klappt nur mit der Gütertrennung.

Frage 2: Die Ehefrau kann Ihr Eigentum bei (Eigentumswohnung,
Geldvermögen das sie vor ihrer Ehe erwirtschaftet hat)
behalten. Wie sieht es aus wenn sie z. B. eine Schenkung z. B.
Wohnungseigentum und Geld bekommt?

Wieder Gütertrennung sonst würde die Schenkung in die Zugewinngemeinschaft fallen.

Frage 3: Welche sinnvolle Alternative gibt es ohne das beide
Partner benachteiligt sein müssen?

Und wieder Gütertrennung.

Frage 4: Wer ist wem Unterhaltspflichtig bei Trennung?

Die Unterhaltspflicht kann im Ehevertrag geregent werden. Man verzichtet gegenseitig auf Unterhalt. Unterhaltspflicht gegenüber Kindern kann nicht ausgeschlossen werden. Im Ehevertrag sollte aber stehen, dass dem Partner der die Kinder betreut einen Unterhalt bis zum vollendeten 10 Lebensjahr des Kindes bekommt.

Frage 5: Wenn der Ehemann kaum Vermögen hat, und es zur
Trennung kommt die Ehefrau aber nicht arbeitet (z. B.
Kinderbetreuung) aber der Ehemann sich eine Mietwohnung nehmen
kann und davon wenig zum Lebensunterhalt bleibt (durch
Verdienst) wer ist dann zu Unterhalt verpflichtet?

Wenn dieses nicht geregelt ist muss der Ehemann zahlen.

Gruß

Jörg

Hallo zusammen,

Frage 1: Wird der Ehemann benachteiligt falls es zur Trennung
kommt? Kann der Ehemann Vermögen aufbauen ohne das es dann dem
Zugewinn zum Opfer fällt?

Das klappt nur mit der Gütertrennung.

Du kennst das Institut der modifizierten Zugewinngemeinschaft?

Frage 2: Die Ehefrau kann Ihr Eigentum bei (Eigentumswohnung,
Geldvermögen das sie vor ihrer Ehe erwirtschaftet hat)
behalten. Wie sieht es aus wenn sie z. B. eine Schenkung z. B.
Wohnungseigentum und Geld bekommt?

Wieder Gütertrennung sonst würde die Schenkung in die
Zugewinngemeinschaft fallen.

Du kennst das Institut der modifizierten Zugewinngemeinschaft?

Frage 3: Welche sinnvolle Alternative gibt es ohne das beide
Partner benachteiligt sein müssen?

Und wieder Gütertrennung.

Du kennst, … ach das hatten wir ja schon.

Frage 4: Wer ist wem Unterhaltspflichtig bei Trennung?

Die Unterhaltspflicht kann im Ehevertrag geregent werden. Man
verzichtet gegenseitig auf Unterhalt. Unterhaltspflicht
gegenüber Kindern kann nicht ausgeschlossen werden. Im
Ehevertrag sollte aber stehen, dass dem Partner der die Kinder
betreut einen Unterhalt bis zum vollendeten 10 Lebensjahr des
Kindes bekommt.

Die Problematik des Verzichts auf Unterhalt für den Fall der Not ist die bekannt?

Frage 5: Wenn der Ehemann kaum Vermögen hat, und es zur
Trennung kommt die Ehefrau aber nicht arbeitet (z. B.
Kinderbetreuung) aber der Ehemann sich eine Mietwohnung nehmen
kann und davon wenig zum Lebensunterhalt bleibt (durch
Verdienst) wer ist dann zu Unterhalt verpflichtet?

Wenn dieses nicht geregelt ist muss der Ehemann zahlen.

Angesichts des Vermögens der Frau wohl kaum für die Ehefrau, sondern höchstens für die Kinder. Und die Frage des Selbstbehaltes spielt natürlich auch eine klitzekleine Rolle.

Hinweis an den Fragesteller: Hier geht es um zuviel Geld, als sich mit Forums-Halbwahrheiten zufrieden zu geben. Die Wahl des Güterstands und die ggf. notwendige Erarbeitung des passenden Ehevertrages ist ein Fall für Fachleute wie Rechtsanwälte und Notare sowie ggf. Steuerberater. Sie kann nur im konkreten Fall bei Kenntnis aller Umstände zu einem ordentlichen Ergebnis führen.

Gruß vom wiz

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Hi,

Die Problematik des Verzichts auf Unterhalt für den Fall der
Not ist die bekannt?

Genau!
Siehe hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Hinweis an den Fragesteller: Hier geht es um zuviel Geld, als
sich mit Forums-Halbwahrheiten zufrieden zu geben. Die Wahl
des Güterstands und die ggf. notwendige Erarbeitung des
passenden Ehevertrages ist ein Fall für Fachleute wie
Rechtsanwälte und Notare sowie ggf. Steuerberater. Sie kann
nur im konkreten Fall bei Kenntnis aller Umstände zu einem
ordentlichen Ergebnis führen.

Jepp und *

bye

Hallo,
Grundsätzlic ist hier der Gang und die Beratung des Notars sehr sinnvoll. In diesem Fall bietet sich die modifizierte Gütertrennung an !!!
Eine einfache Gütertrennung hat sehr viele Nachteile was die Erben und Scheidung betrifft.
Sinnvoll wäre in diesem Fall auch einen Ehevertragund Erbvertrag abzuschließen.
Wie gesagt unbedingt eine Beratung beim Notar. Mitr der richtigen Rechtsschutzversicherung wird auch die Beratung von dieser bezahlt
Gruss
brunodererste

Hallo,

In diesem Fall bietet sich die modifizierte

Gütertrennung an !!!

Du meinst sicher die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Und diese kann sich in der Tat anbieten, weil sie den Zugewinn für den Fall der Scheidung ausschließt, die Ehe aber erbrechtlich nach den Regeln der Zugewinngemeinschaft behandelt wird.

Eine einfache Gütertrennung hat sehr viele Nachteile was die
Erben und Scheidung betrifft.

Insbesondere beim Erben liegt der Hase im Pfeffer. Und ehrlichgesagt möchte ich immer säckeweise heiße Ohren verteilen, wenn da nicht nur Laien, sondern sogar Leute die wissen müssten, was Haftung für fahrläsige Falschberatung heißt, immer wieder leichtfertig und ohne jegliches fachliches Hintergrundwissen von Gütertrennung reden und dabei natürlich nur den Fall der Scheidung im Kopf haben. Die je nach Zahl der Kinder und Vermögensentwicklung während der Ehe ggf. gravierenden erbrechtlichen Nachteile einer Gütertrennung werden dabei vollkommen ignoriert. Und da offenbar selbst von Banken - natürlich unter Missachtung des Rechtsberatungsgesetzes - oft in Richtung Gütertrennung beraten wird (oder diese sogar für Kredite teilweise verlangt wird), warte ich eigentlich nur auf den Tag, an dem der erste Mandant mich mal mit einem entsprechenden Regress beauftragt.

Ich hatte neulich den Fall, dass ich mit einem Bankmitarbeiter wochenlang heiß diskutieren musste, der offenbar stur nach Schema-F und vollkommen unreflektiert eine Gütertrennung verlangte, bis er endlich einsah, dass die für ihn wichtigen Punkte auch vollkommen problemlos mit einer modifizierten Zugewinngemeinschaft im Rahmen eines individuell zu erstellenden Ehevertrages zu regeln waren, diese aber selbstverständlich für meine Mandantschaft insbesondere erbrechtlich erheblich besser war.

Ich möchte gar nicht wissen, wieviel Laien vollkommen ahnungslos aufgrund von Stammtischwissen bei der Eheschließung eine Gütertrennung vereinbart haben, die ihnen dann spätestens beim Erbfall ganz übel auf die Füße fallen wird.

Gruß vom Wiz

Sinnvoll wäre in diesem Fall auch einen Ehevertragund
Erbvertrag abzuschließen.
Wie gesagt unbedingt eine Beratung beim Notar. Mitr der
richtigen Rechtsschutzversicherung wird auch die Beratung von
dieser bezahlt
Gruss
brunodererste

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