Zugriff auf Sparkonto

Hallo,

habe da mal eine andere Frage.
Wer kann mir sagen wie viel Geld ein 17 Jähriger ohne Vollmacht
von seinem Sparbuch abnehmen kann/darf.
Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage, wie viel Geld die
Bank auszahlen darf.

Über eine Info würde ich mich sehr freuen,

Assi

Hallo,

Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage, wie viel Geld die
Bank auszahlen darf.

nein, das ist Einzelfall abhängig. Zahlt der Minderjährige 50 Euro ein, die ihm zur freien Verfügung von seinen Eltern überlassen wurden, kann er die auch wieder abheben. Haben sich auf dem Konto zwischenzeitlich aber 5.000 Euro angesammelt, dürfte eine Verfügung über den Gesamtbetrag eher nicht möglich sein.

http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Gruß
Christian

habe da mal eine andere Frage.
Wer kann mir sagen wie viel Geld ein 17 Jähriger ohne
Vollmacht
von seinem Sparbuch abnehmen kann/darf.

soviel wie ihm das Institut ausbezahlt.

Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage, wie viel Geld die
Bank auszahlen darf.

Nein. Sparbücher haben Kündigungsfristen, das ist alles. Die klingen manchmal ein wenig verschroben, meist sind Höchstbeträge vereinbart, falls nicht gekündigt wird.

Gruß Ralf

habe da mal eine andere Frage.
Wer kann mir sagen wie viel Geld ein 17 Jähriger ohne
Vollmacht
von seinem Sparbuch abnehmen kann/darf.

soviel wie ihm das Institut ausbezahlt. _ 1000,00 € … ich finde das schon ein nettes Sümmchen.

Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage, wie viel Geld die
Bank auszahlen darf.

Nein. Sparbücher haben Kündigungsfristen, das ist alles. Die
klingen manchmal ein wenig verschroben, meist sind
Höchstbeträge vereinbart, falls nicht gekündigt wird.

Gruß Ralf

Guten morgen Ralf,

habe da mal eine andere Frage.
Wer kann mir sagen wie viel Geld ein 17 Jähriger ohne
Vollmacht
von seinem Sparbuch abnehmen kann/darf.

soviel wie ihm das Institut ausbezahlt.

das gilt für die Teilfrage „können“. Dürfen darf er u.U. weniger.

http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html

Gruß
Christian

Hallo!

Mir
ist völlig schleierhaft, was dieser Paragraph aussagt.

Der Junge geht zum Schalter und sagt: Zahle mir 5000 Euro aus. Das ist eine Willenserklärung. Weil das Sparguthaben danach um 5000 Euro reduziert wäre (und die Zinseinkünfte sinken), ist es auch keine Willenserklärung, durch die der Minderjährige lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt. Das bedeutet für den Bankier: Erst die Eltern fragen, ansonsten ist die Willenserklärung nur Gebrabbel eines Jugendlichen und darf nicht beachtet werden.

Hallo,
anmerkung dazu aus der Praxis (ich habe zwei Söhne mit eigenem (Jugend-)Girokonto:
Man unterschreibt der Bank bei Kontoeröffnung ein Formular, in dem die Höchstsumme festgesetzt ist, die in einer bestimmten Zeit abgehoben werden darf. Das ist je nach Bank etwas unterschiedlich, etwa 50…100€ pro Tag. Wie das juristisch heißt oder ob das im Zweifel überhaupt wasserdicht wäre, weiß ich nicht.
Und wenn das Kind mehr abheben will, muss es eine Vollmacht der Eltern vorweisen.
Gruß
loderunner

Hier geht es ja nicht um ein Giro-Konto sondern um ein Sparbuch.
Ich war bislang davon ausgegangen, dass ein Jugendlicher von seinem
Sparbuch solange er nicht 18 Jahre ist, nicht so einfach am Bankschalter 1000,00 € ausbezahlt (also ohne Einwilligung eines Erziehungsbrechtigten) bekommt.

Deshalb bin ich so überrascht und frage mich, ob man das so hinnehmen muss.