Zum Kauf verpflichtet?

Wenn ein Kind (4 Jahre) eine unverpackte Spielzeug-Trompete (sie war nur auf einem Stück Pappe befestigt) im Laden in den Mund nimmt, sind die Eltern dann zum Kauf verpflichtet? Muss der Handel nicht dafür Sorge tragen, dass gerade solche Ware (schon der Hygiene wegen) ordnungsgemäß verpackt ist und müsste andernfalls auch damit rechnen, dass sowas vorkommt?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Müssten die Eltern nicht dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder (gerade schon der Hygiene wegen) nicht fremdes Eigentum in den Mund nehmen, und müssten sie nicht damit rechnen, dass Kinder in dem Alter gern mal alles mögliche in den Mund nehmen?

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Hi!

IANAL !!!

Ich kann es mir nicht vorstellen, da Eltern nicht für das, was ihre Kinder verzapfen haften müssen!

LG
Guido

Hallo!

IANAL !!!

BIA !!!

da Eltern nicht für das, was
ihre Kinder verzapfen haften müssen!

In welchem Land?

Hi!

Klär mich auf, wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so, dass Eltern nur dann haftbar gemacht werden können, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzen?

Und wenn das so ist: Wenn ein Kind sich so eine Tröte schnappt, wenn sich Mama oder Papa gerade mal wegdreht, kann man doch kaum von einer Aufsichtspflichtverletzung reden, oder?

Liebe Grüße
Guido, der allerdings die falsche Pauschalität in seiner Antwort erkennt :wink:

Genau so herum wurde mir ein Schuh gestrickt, als ich sagte, dass diese Ware doch eher besser verpackt sein müsste, denn schließlich könne man als Eltern nicht ständig ein Auge drauf haben. Ist doch so, dann sollen sie in einem so großem Spielzeugladen mal eine Spielzeugecke einrichten. Woanders gehts ja auch. Man hat hinten keine Augen. Jedenfalls wars heute ein arg böses Desaster mit allem Drum und Dran bei Toysarus wegen diesem Teil (der Trompete), ging seitens der Verkaufsdame bis zum Schimpfwort „Schlampe“ dafür dass ich nicht genug auf Sohn aufgepasst hätte und dieser nun womöglch Spielzeug in den Mund nimmt, was andere vielleicht auch schon im Mund hatten. Die Dame ging und kam wieder mit einem Herrn, der darauf beharrte, dass ich das Spielzeug kaufen solle, ansonsten Hausverbot bekäme. Und wegen dem Schimpfwort stünde es Aussage gegen Aussage, sagte der Herr (die Dame noch dazu, dass sie das nie gesagt hätte). Kam mir ziemlich klein und schäbisch vor und das in so einer großen Handelskette wie toysjarus. Auf meine Frage hin, ob ich denn den Chef der Filiale sprechen könnte, kam die Antwort „WIR sind die Chefs“ (also er und diese Verkaufsdame). Da waren diese Verkäuferin und ein Herr im Anzug, der dann dazu geholt wurde, gemeint. Es endete so, dass ich alles stehen und liegen ließ und ging.

Wollte eigentlich nur wissen, ob das rechtens ist, dass ich in dem Fall zum Kauf verpflichtet werde?? Wenn dies nicht so ist, würde ich am Montag Anbetrachts der Tatsache, wie das alles abgelaufen ist - die Art und Weise - schon gern Beschwerde beim „wirklichen“ Geschäftsführer der Filiale einlegen.

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Wenn ein Kind (4 Jahre) eine unverpackte Spielzeug-Trompete
(sie war nur auf einem Stück Pappe befestigt) im Laden in den
Mund nimmt, sind die Eltern dann zum Kauf verpflichtet? Muss
der Handel nicht dafür Sorge tragen, dass gerade solche Ware
(schon der Hygiene wegen) ordnungsgemäß verpackt ist und
müsste andernfalls auch damit rechnen, dass sowas vorkommt?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar.

Müssten die Eltern nicht dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder
(gerade schon der Hygiene wegen) nicht fremdes Eigentum in den
Mund nehmen, und müssten sie nicht damit rechnen, dass Kinder
in dem Alter gern mal alles mögliche in den Mund nehmen?

Genau so herum wurde mir ein Schuh gestrickt, als ich sagte,
dass diese Ware doch eher besser verpackt sein müsste, denn
schließlich könne man als Eltern nicht ständig ein Auge drauf
haben. Ist doch so, dann sollen sie in einem so großem
Spielzeugladen mal eine Spielzeugecke einrichten. Woanders
gehts ja auch. Man hat hinten keine Augen. Jedenfalls wars
heute ein arg böses Desaster mit allem Drum und Dran bei
Toysarus wegen diesem Teil (der Trompete), ging seitens der
Verkaufsdame bis zum Schimpfwort „Schlampe“ dafür dass ich
nicht genug auf Sohn aufgepasst hätte und dieser nun womöglch
Spielzeug in den Mund nimmt, was andere vielleicht auch schon
im Mund hatten. Die Dame ging und kam wieder mit einem Herrn,
der darauf beharrte, dass ich das Spielzeug kaufen solle,
ansonsten Hausverbot bekäme. Und wegen dem Schimpfwort stünde
es Aussage gegen Aussage, sagte der Herr (die Dame noch dazu,
dass sie das nie gesagt hätte). Kam mir ziemlich klein und
schäbisch vor und das in so einer großen Handelskette wie
toysjarus. Auf meine Frage hin, ob ich denn den Chef der
Filiale sprechen könnte, kam die Antwort „WIR sind die Chefs“
(also er und diese Verkaufsdame). Da waren diese Verkäuferin
und ein Herr im Anzug, der dann dazu geholt wurde, gemeint. Es
endete so, dass ich alles stehen und liegen ließ und ging.

Sie haben doch nicht etwa bezahlt oder
Wenn die sowas in Reichweite der „kunden“ gemeint Kleinkinderware und die greifen zu dann ist das das Problem des Geschäftes.

Das gleiche Problem ist die sogenannte Quengelware im Kassenbereich in Richweite der Klientel - auch da hat der Supermarkt schlechte Karten wenn kleinkinder zugreifen, bei ALDI finden Sie deshalb grundsätzlich und Vorbildlich keine Quengelware im Kassenbereich.
Jakob

Wollte eigentlich nur wissen, ob das rechtens ist, dass ich in
dem Fall zum Kauf verpflichtet werde?? Wenn dies nicht so ist,
würde ich am Montag Anbetrachts der Tatsache, wie das alles
abgelaufen ist - die Art und Weise - schon gern Beschwerde
beim „wirklichen“ Geschäftsführer der Filiale einlegen.

Sollten Sie tun.

Wollte eigentlich nur wissen, ob das rechtens ist, dass ich in
dem Fall zum Kauf verpflichtet werde?? Wenn dies nicht so ist,
würde ich am Montag Anbetrachts der Tatsache, wie das alles
abgelaufen ist - die Art und Weise - schon gern Beschwerde
beim „wirklichen“ Geschäftsführer der Filiale einlegen.

Sollten Sie tun.

danke für die Antworten. Aber so ohne Rechtsgrundlage mag ich dort nicht vorsprechen. Die könnten ja auch sagen, dass es jedes Handelsgeschäft so betreibt, wie es eben will oder es für richtig hält. In dem Fall möchte ich da nicht mit denen diskutieren. Habe mündliches Hausverbot ausgesprochen bekommen. Hatte die Waren nicht bezahlt, sondern dann alles liegen lassen. Mit gings einfach um das Prinzip mit der Trompete.

Ich hab mal mitanhören können wie eine Mutter Ihrem Sprössling die Quengelware ausredete –

Die Sachen die hier liegen sind alle „alt“ die schmecken nicht mehr lass sie liegen pfui - die an der Kasse kuckte sagte aber nichts Recht so.
Jakob

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danke für die Antworten. Aber so ohne Rechtsgrundlage mag ich
dort nicht vorsprechen. Die könnten ja auch sagen, dass es
jedes Handelsgeschäft so betreibt, wie es eben will oder es
für richtig hält. In dem Fall möchte ich da nicht mit denen
diskutieren. Habe mündliches Hausverbot ausgesprochen
bekommen. Hatte die Waren nicht bezahlt, sondern dann alles
liegen lassen. Mit gings einfach um das Prinzip mit der
Trompete.

Die Rechtsgrundlage: Käufe/Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die z.B. schriftlich, mündlich oder stillschweigend (konkludent) erfolgen können.

Ein KLEINKIND unter 7 Jahren ist nicht rechtsgeschäftsfähig und kann daher keinerlei Willenserklärungen abgeben, auch nicht stillschweigende.

Die ELTERN bzw. ein Elternteil selbst wären vertraglich nur verpflichtet, wenn sie z.B. ausdrücklich oder stillschweigend dem Kind die freie Auswahl gelassen hätten, im geschilderten Fall also gerade nicht. Fragen der Aufsichtspflicht spielen kaufrechtlich keine Rolle.

Eine (irrig als Kaufverpflichtung bezeichnete) Zahlungspflicht könnte sich ferner unter Schadenersatzgesichtspunkten ergeben, weil ggf. die benutzte Trompete nicht mehr als neuwertig bzw. nur mit Warnhinweis verkauft werden könnte. Ob ein derartiger Schaden anzunehmen ist oder ggf. durch Reinigung und/oder Warnhinweis keine Wertminderung eintritt, sei dahingestellt.

Ein Kind unter 7 Jahren ist jedoch ebenfalls nicht deliktsfähig, d.h. für den Schaden nicht verantwortlich.

Die Eltern „haften“ nach deutschen Recht niemals für das Kind, sondern sind allenfalls für eigene Aufsichtspflichtverletzung schadenersatzpflichtig. Das ist nicht der Fall, wenn der Aufsichtspflichtige entweder seiner Aufsichtspflicht genügt oder der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre. Es spricht einiges dafür, daß hier eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt. Gerade in einem Spielzeugladen darf sich die Mutter nicht ablenken lassen, sondern muß auch beim Gespräch das Kind im Auge behalten. Andererseits muß sie nicht jede Eventualität bedenken, sondern darf darauf vertrauen, daß die für das Kind erreichbaren Gegenstände jedenfalls für einen kurzen Zeitraum „unverwüstlich“ bzw. schadenresistent sind. Zudem sind die losen, unverpackten Regalwaren zum „Begreifen“ plaziert. Da das Kind sich die Trompete wohl auch dann hätte greifen und schnell in den Mund führen können, wenn die Mutter es ununterbrochen beaufsichtigt hätte, scheidet eine Schadenersatzpflicht letztlich aus. Anleinen oder an der Hand führen ist regelmäßig nicht geboten, möglicherweise aber nebst entsprechenden Ermahnungen beim nächsten Besuch.

Ich würde keine Beschwerde führen, zumal offenbar noch kein Hausverbot ausgesprochen wurde und der Vorfall auf der Gegenseite erfahrungsgemäß schnell in Vergessenheit gerät bzw. die Gesichter nicht mehr zugeordnet werden können.

@freechen
Kleiner Tipp fürs nächste Mal, das Leben ist ja noch sooo lang und bietet herrlich viele Gelegenheiten…

ich habe hervorragende Erfahrungen gemacht, nachdem ich, angeregt durch Kishon, in ähnlichen Situation seelenruhig meinen Notizkalender oder sonst ein Schreibzeug gezückt habe, mich seelenruhig und äusserst höflich nach den/m Namen des/rjenige erkundigt habe, diesen aufschrieb, auf das Datum auf meiner Uhr sah, dieses aufschrieb, zusätzlich nach der Uhrzeit sah, diese aufschrieb und dann ganz genüsslich um Wiederholung bat, dessen was gerade gesagt wurde. Beim Mövenpick in München bat man mich daraufhin um einen Moment der Geduld und siehe da, die Speisen und Getränke für 2 Personen gingen an diesem Nachmittag sogar auf´s Haus! :wink:))

Ps. ein Fotohandy kann in solchen Situationen auch manchmal Wunder wirken.

Liebe Grüße
Bastett

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Zum KAUF ist man nur verpflichtet, wenn man einen KAUFVERTRAG schließt. Das ista alles. Möglich erscheinen mir Ansprüche auf Schadensersatz.

Levay

Danke für all Eure Ausführungen. Ihr habt mir sehr damit geholfen!!

Liebe Grüße
Freechen