Hallo,
angenommen einem Bauherr würde vom einem Gericht aufgrund von Planungsfehlern eines Architekten Schadenersatz wegen Wertminderung am Objekt zugesprochen bekommen.
Und angenommen der Bauherr hätte zuvor von seinem Zurückhaltungsrecht Gebrauch gemacht und das Architektenhonorar nicht in voller Höhe gezahlt und würde die Zahlung des Resthonorar weiterhin verweigern weil weitere Mängel am Objekt vorhanden wären die der Architekt zu verantworten hätte.
Könnte der Architekt die Zahlung des gerichtlich festgestellten Schadenersatzanspruch verweigern, weil der Bauherr von seinem Zurückhaltungsrecht Gebraucht gemacht hätte und dessen Architektenhonorar nicht vollständig gezahlt hätte?
Gruß
Darius