Zusatzkosten bei Mahnbescheid

Person X hat bei Y einen Gegenstand per Vorkasse gekauft. Y hat nie geliefert und auf keine Nachricht reagiert. X ist vom Kauf zurückgetreten.
X füllt nun einen Mahnbescheid aus, um sein Geld zurückzuholen. X hat den gewünschten Gegenstand nun beim örtlichen Händler gauft und zwar 20 Euro teurer.
Frage: Kann X den Unterschiedsbetrag von 20 Euro im Mahnbescheid als Schadenersatz geltend machen?