Zustaendiges Gericht

Hallo,

mal angenommen, Person A, nennen wir sie der Einfachkeit halber Anna leiht Person B, nennen wir ihn Bert, Geld.
Dies wird schriftlich festgehalten und eine Ratenrueckzaehlung vereinbart, die aber nie stattfindet.
Person B macht sich heimlich aus dem Staub. Anna hat, verstaendlicher Weisse nun ziemlich die Nase voll von Bert und holt sich einen Antrag auf Mahnbescheid.
Ist es richtig, dass man die neue Adresse beim Rathaus des alten Wohnortes erfragen kann?
Gehen wir weiterhin davon aus, dass dem so ist und man nun die Adresse hat. Man schreibt einen Antrag auf einen Mahnbescheid. Anna wohnt in Rheinland-Pfalz, Bert in Nordrhein-Westfalen. Welches Gericht (Amtsgericht??) ist nun fuer den Fall zustaendig? Wohin muss Anna ihr nettes Briefchen schicken?

coraeins

Hallo,
schau mal hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/verfah…
Gruß
Hermann

Hallo cora1,

da Anna in Rheinland-Pfalz wohnt, sieht sie hier nach

http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/1f9/1f960e39-29fb-b201-
c5ec-3f1cfed9dc41.htm

und findet das AG Mayen als zuständiges Mahngericht.

Wenn Bert der Gläubiger wäre, solltes Du im Internet nach AG Hagen
suchen, nur interessehalber erwähnt.

Ratloser Gruß

holt sich einen Antrag auf Mahnbescheid.

zweckmässigerweise online beantragen, wenn im betreffenden Bundesland
möglich. In NRW z.B. ist es so.

Anna wohnt in Rheinland-Pfalz, Bert in Nordrhein-Westfalen.

Hallo,

wenn der Schuldner in NRW wohnt, ist das zentrale Mahngericht am Amtsgericht Euskirchen zuständig. Den Antrag stellen Sie entweder mittels des Formulars oder, wie hier schon erwähnt, online.

Die Adresse des Schuldners können Sie, sofern Sie dort ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen können, gegen eine Gebühr beim Einwohnermeldeamt der letzten Stadt, in der der Schuldner gemeldet war, erfragen. Ich bin nicht sicher, ob man diese Information als Privatperson bekommt, ein Anwalt bekommt die Auskunft aber ganz sicher.

Gruß,
Sabine Ehrig

Hallo!

wenn der Schuldner in NRW wohnt, ist das zentrale Mahngericht
am Amtsgericht Euskirchen zuständig. Den Antrag stellen Sie
entweder mittels des Formulars oder, wie hier schon erwähnt,
online.

Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens ist nicht das Mahngericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig, sondern das am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 II ZPO, zweitens ist das AG Euskirchen nur für die Antragsteller im OLG-Bezirk Köln zuständig. Die Mehrheit der in NRW wohnhaften Menschen wird sich an das AG Hamm wenden müssen, denn das ist für den OLG Bezirk Düsseldorf und den OLG Bezirk Hamm, letzterer übrigens der größte in Deutschland, zuständig.

Gruß,

Florian.

Hallo,

Die Adresse des Schuldners können Sie, sofern Sie dort ein
„berechtigtes Interesse“ nachweisen können, gegen eine Gebühr
beim Einwohnermeldeamt der letzten Stadt, in der der Schuldner
gemeldet war, erfragen.

Also in Niedersachsen bekundet man berechtiges Interesse, indem man die Gebühr aufn Tisch legt. Auch als Nicht-RA.

Gruß,

Florian

Hallo Florian,

danke für die Korrektur. Sie haben Recht, zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Ich war wohl beim Verfassen der Antwort etwas neben der Spur.

Gruß,
S. Ehrig

Hallo Florian,

meinen ersten Antrag hat das AG in MG noch freundlicherweise selbst
abgewickelt (nach dem Ausfüllen des Antrags an das AG Hagen gesendet)
Bei meinen nächsten dürfte ich das dann per Internet selber machen.
Das Hamm dafür zuständig ist, ist mir jetzt aber neu. Laut Auskunft
gibt es in NRW nur Euskirchen für den Bereich Köln und Hagen für das
restliche Gebiet NRWs.
Oder hat es jetzt andere Zuständigkeiten?
Jetzt auch mit ratlosem Gruß

wenn der Schuldner in NRW wohnt, ist das zentrale Mahngericht
am Amtsgericht Euskirchen zuständig. Den Antrag stellen Sie
entweder mittels des Formulars oder, wie hier schon erwähnt,
online.

Das ist in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens ist nicht das
Mahngericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig, sondern das
am allgemeinen Gerichtsstand des Antragstellers, § 689 II ZPO,
zweitens ist das AG Euskirchen nur für die Antragsteller im
OLG-Bezirk Köln zuständig. Die Mehrheit der in NRW wohnhaften
Menschen wird sich an das AG Hamm wenden müssen, denn das ist
für den OLG Bezirk Düsseldorf und den OLG Bezirk Hamm,
letzterer übrigens der größte in Deutschland, zuständig.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Das Hamm dafür zuständig ist, ist mir jetzt aber neu.

Gemeint war Hagen, da hab ich mich schlicht verschrieben. Also nochmal: OLG Hamm und Düsseldorf = Hagen, OLG Köln = Euskirchen.

Gruß,

Florian.

http://www.zustaendiges-gericht.de/
Hier kann man auch schauen:

http://www.zustaendiges-gericht.de/

gruß