Zustimmung Satzungsänderung Gartenverein

Ein Fall aus dem Leben.
Der Gartenverein hat eine Satzung aus dem Jahre 199x. Jetzt wurde eine neue beschlossen. Diese wurden durch eine Vertreterversammlung/Delegierten anerkannt. Die Delegierten sagen leider zu allem was der Vorstand macht ja und ahmen. Welche Möglichkeiten haben die Mitglieder nun, gegen die Satzung anzugehen bzw. mitzuentscheiden. Die Delegierte wurden vom Verein vor etlicher Zeit benannt, ohne gefragt zu werden. Der Vorstand ist bereits seit über 20 Jahren vorhanden und dort läuft nicht alles mit rechten Dingen zu. Zumal es zwei Satzungen gibt, gleiches Jahr, aber unterschiedliche Wortlaute in einigen §§. Alles gedruckte Ausführungen.
Was für Möglichkeiten gibt es ? Lt. BGB muss eine Mitgliederhauptversammlung einberufen werden, aber dann heißt es wieder, laut Satzung ist zu handhaben.

Hallo,

zunächst erst einmal einen Blick in die derzeit gültige Fassung der satzung (nötigenfalls beim Amtsgericht) werfen und schauen wen denn nun wirklich Satzungsänderungen beschließen darf. Bei einem „einfachen“ Gartenverein ist die Beschlussfassung durch Deligierte eher ungewöhnlich. Regelmäßig ist hierfür die MV zuständig.

Im Übrigen ist die Satzungsneufassung erst wirksam wenn diese im Register eingetragen ist. Das Vereinsregistergericht wird im Vorfeld prüfen ob die Beschlusfassung wirksam war.

ml.