Zuzahlung zur Brille vom Arbeitgeber!?

Guten Morgen!

Mittlerweile habe ich nun schon öfter gehört, dass manche Personen Zuzahlungen vom Arbeitgeber erhalten, wenn sie sich eine Brille machen lassen(zB Kindergärtnerin). Da ich beruflich fast den ganzen Tag vorm PC hänge, wäre ein Brillenzuzahlung für mich sehr interessant, da ich denke, meine Augen werden auch dadurch kontinuierlich schlechter!

Wo kann man sowas beantragen? Wer entscheidet das? WAS wird WIE OFT bezahlt?

Liebe Grüße, Julia

Guten Morgen, Julia!

Am Arbeitsplatz erforderliche Schutzeinrichtungen bezahlt der Arbeitgeber vollständig, z. B. eine Schweißschutzbrille oder beim Umgang mit UV-Licht eine Brille mit UV-Filter. Für Brillen bei nachlassender oder sich verändernde Sehschärfe bist Du alleine zuständig und bekommst u. U. von Deiner Krankenkasse eine Zuzahlung. Dein Arbeitgeber zahlt dafür nichts.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
hier §6 Abs.2 Bildschirmarbeitsplatzverordnung:

Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz 1
ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Gruß Manfred

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hier §6 Abs.2 Bildschirmarbeitsplatzverordnung:

Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle
Sehhilfen für ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung
zu stellen, wenn die Ergebnisse einer Untersuchung nach Absatz
1 ergeben, daß spezielle Sehhilfen notwendig und normale
Sehhilfen nicht geeignet sind.

Hallo Manfred,

nichts anderes habe ich gesagt: Speziell erforderliche Dinge zahlt der AG. Um einen Bildschirm zu betrachten, brauchts eine Brille, die man auch für jeden anderen Gegenstand im entsprechenden Betrachtungsabstand bräuchte. Damit ist es eine ganz normale Sehfehler-Korrektur, deren Bezahlung nicht Sache des Arbeitgebers ist.

Gruß
Wolfgang

…also wie jetzt??
hab ich nun ein Recht auf Zuzahlung oder nicht? Ich habe seit mehreren Jahren eine Brille zum Autofahren, seit einiger Zeit muss ich die Brille aber immer tragen…so logischerweise auch bei der Arbeit vorm PC! Dass die Verschlechterung meiner Augen von der Arbeit am PC kommt, lässt sich jedoch nicht beweisen! Also kann ich aufgrund §6 Absatz 2 Bildschirmarbeitsplatzverordnung nun Geld vom AG für meine Brille „verlangen“??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hab ich nun ein Recht auf Zuzahlung oder nicht? Ich habe seit
mehreren Jahren eine Brille zum Autofahren, seit einiger Zeit
muss ich die Brille aber immer tragen…so logischerweise auch
bei der Arbeit vorm PC! Dass die Verschlechterung meiner Augen
von der Arbeit am PC kommt, lässt sich jedoch nicht beweisen!
Also kann ich aufgrund §6 Absatz 2
Bildschirmarbeitsplatzverordnung nun Geld vom AG für meine
Brille „verlangen“??

Nein Julia, Dein AG zahlt nichts dazu.

Außerdem: Was hättest Du von einer Zuzahlung? Ich nehme an, Du bist Mitglied einer Krankenversicherung. Dann zahlt die auch die Gläser und ein Gestell. Was eine Brille u. U. kostspielig werden läßt, sind Sonder- und Modewünsche - Gleitsichtgläser, spezielle Entspiegelung, Gestell von Giorgio Armani… aber dafür sind in keinem Fall Krankenkasse oder Arbeitgeber zuständig.

Gruß
Wolfgang

Um einen Bildschirm zu betrachten, brauchts eine

Brille, die man auch für jeden anderen Gegenstand im
entsprechenden Betrachtungsabstand bräuchte. Damit ist es eine
ganz normale Sehfehler-Korrektur, deren Bezahlung nicht Sache
des Arbeitgebers ist.

Das stimmt so nicht. Ich arbeite auch fast ausschließlich am Bildschirm und kenne viele Leute, die das auch tun. Die tragen eine „normale“ Brille wegen ihrer Sehschwäche, haben aber eine spezielle Brille für die Bildschirmarbeit, die sie auch medizinisch verordnet und vom AG bezahlt bekommen haben. Das muss zwar nicht so passieren, in vielen Fällen tut deine eigentliche Brille auch am Bildschirm ihre Pflicht, aber manchmal brauchst du dafür noch eine extra Brille.

Gruß

die Elbin

Hi, Julia,

geh mal zum Augenarzt, schildere ihm das Problem genau so, und lass ihn prüfen, ob du eine spezielle Brille für die Arbeit am Bildschirm brauchst. Wenn ja, zahlt die der Arbeitgeber. Die hast du dann aber zusätzlich zu deiner normalen Brille. Vielleicht lässt sich die Verschlechterung deiner Augen aber aufgrund dieser Brille deutlich verlangsamen. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit, einen von ihm gewählten Arzt die Untersuchung noch mal machen zu lassen, so viel ich weiß. Je nachdem wie groß die Firma ist, in der du arbeitest, müsste es dort auch einen Betriebsarzt geben; wenn ja, meld dich bei dem an. Der kann mit dir auch diesen Bildschirmtest machen. Es gibt viele Leute, die speziell für ihre Arbeit am Bildschirm eine Brille haben, die sie sonst nicht tragen oder die sie am Bildschirm statt ihrer alltäglichen Brille tragen.

Viel Erfolg

die Elbin

Hallo Wolfgang,

der Ablauf ist folgender:

  1. Schritt

bei der arbeitssicherheitstechnisch vorgesehenen Untersuchung G37 „Bildschirmarbeitsplätze“ wird durch den ermächtigten Arzt eine Sehschwäche festgestellt und der Arbeitnehmer an einen (Kassen-)Augenarzt verwiesen. Dieser verordnet eine Universalbrille, die natürlich in allen Lebenslagen getragen wird. Kosten dafür übernimmt die Krankenkasse.

alternativ

bei der Untersuchung wird keine Sehschwäche festgestellt.

alternativ

eine Universalsehhilfe ist bereits vorhanden, die Sehschwächen ausgleicht.

  1. Schritt

Trotz der Bedingungen von 1. treten am Bildschirmarbeitsplatz Probleme auf, die eben im „normalen“ Tagesablauf nicht bestehen.

  1. Schritt

In Absprache mit dem Arbeitsmediziner wird eine speziell auf die Erfordernisse des Bildschirmarbeitsplatzes angepasste Brille verordnet. Diese muß eine nach den Arbeitsrichtlinien des Optikerhandwerks entsprechende Fassung, Silikatgläser und Einfachentspiegelung haben. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber. Sonderwünsche wie bessere Entspiegelung oder anderes Gestell gehen zu Lasten des Arbeitnehmers.

Rechtsquellen dazu:

§§3-4 ArbSchG
§33 SBG-V
§6 BildscharbG
§2 BGV A1
diverse BG-Vorschriften

Gruß
Feanor

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Ich nehme an, Du

bist Mitglied einer Krankenversicherung. Dann zahlt die auch
die Gläser und ein Gestell. Was eine Brille u. U. kostspielig
werden läßt, sind Sonder- und Modewünsche - Gleitsichtgläser,
spezielle Entspiegelung, Gestell von Giorgio Armani… aber
dafür sind in keinem Fall Krankenkasse oder Arbeitgeber
zuständig.

Klar bin ich Krankenversichert…aber deren Zuzahlung ist ja ein Witz! Es handelt sich hierbei um ca € 6 pro Glas, fürs Gestell gibts garnichts! So wars zumindest letztes Jahr noch…Und das ist ja nicht wirklich viel!?

Hallo.

Mal der Versuch einer Antwort ohne Wunschvorstellung, aus der aktuellen Rechtslage heraus und nachzulesen unter http://www.arbeitsrecht.de/tipps/tipps.htm (Buchstabe G wie Guggehilfe)

Gesundheitsschutz
Aus der heutigen Arbeitswelt ist die sogenannte PC-Arbeit nicht mehr wegzudenken. Es gibt zwischenzeitlich spezielle Sehhilfen im Sinne der Bildschirmarbeitsverordnung, wobei es sich um besondere, arbeitsplatzbezogene Sehhilfen handelt, die aus medizinischer Sicht für die Arbeit am Bildschirm erforderlich sind, um so zu verhindern, daß durch eine körperliche Zwangshaltung Beschwerden auftreten.
Unser Tipp:
Wenn Sie an einem ca. siebenstündigen Arbeitstag ca 30-45 Minuten am Bildschirm arbeiten, verlangen Sie von Ihrem Arbeitgeber die Erstattung der angemessenen Kosten einer Bildschirmbrille, wenn Ihnen die Notwendigkeit augenärztlich bestätigt wird. Das Arbeitsgericht Neumünster hat festgestellt, dass ein solcher Erstattungsanspruch besteht, auch wenn der Arbeitnehmer direkt zum Augenarzt gegangen ist, ohne vorher eine betriebliche Untersuchung vornehmen zu lassen.
(Arbeitsgericht Neumünster 20.01.200; Az: 4 Ca 1034/b/99) (25.4.01)

Ansonsten greifen die von diversen Vorpostern genannten Bestimmungen der Bildschirmarbeitsplatzverordnung etc.pipapo …

Gruß kw

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