Guten Tag,
folgender Sachverhalt:
eingetragene Erbengemeinschaft eines schönen Grundstückes ( 5 Personen) davon eine Person in Verbraucherinsolvenz. Gerichtstermin im Januar.
Wird oder kann bzw. muß eine Zwangsversteigerung angesetzt werden um die Gläubiger der insolventen Person zu bedienen.
Gibt es hieraus auch einen Ausweg?
Danke für eure Hilfe!