Zwangsversteigerung bei Insolvenz Erbengemeinsch

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
eingetragene Erbengemeinschaft eines schönen Grundstückes ( 5 Personen) davon eine Person in Verbraucherinsolvenz. Gerichtstermin im Januar.
Wird oder kann bzw. muß eine Zwangsversteigerung angesetzt werden um die Gläubiger der insolventen Person zu bedienen.
Gibt es hieraus auch einen Ausweg?
Danke für eure Hilfe!

Wird oder kann bzw. muß eine Zwangsversteigerung angesetzt
werden um die Gläubiger der insolventen Person zu bedienen.
Gibt es hieraus auch einen Ausweg?

Die übrigen vier Personen der Erbengemeinschaft könnten der insolventen Person ihren Anteil abkaufen, dann wird die ZV überflüssig.

Wird oder kann bzw. muß eine Zwangsversteigerung angesetzt
werden um die Gläubiger der insolventen Person zu bedienen.
Gibt es hieraus auch einen Ausweg?
Danke für eure Hilfe!

Zwangsversteigerung ist in der Regel für den Schuldner die schlechteste Lösung und auch der Gläubiger bevorzugt meist außergerichtliche Lösungen.

Der Ausweg ist die Verhandlung mit der Bank über den freihändigen Verkauf des Anteils.
Es kann die restliche Erbengemeinschaft, ein oder mehrere Mitglieder der Erbengemeinschaft oder ein externer Interessent den Anteil übernehmen.
Voraussetzung ist natürlich, dass der leidende Eigentümer hier kooperativ ist und das ein potentieller Verkäufer existiert.
Gruß n.