Anfechtbarkeit einer Online-Flug-Buchung

Hallo,

mir ist gerade mehr oder weniger ein Missgeschick passiert.

Bei einer Online-Flugbuchung mit Rail- & Fly- Ticket zu 624, 38 € (nur Flug kostet: 603,88 €) habe ich wie üblich alle Daten eingegeben und überprüft. Das Bahnticket war zu diesem Zeitpunkt definitiv vorhanden. Nun kam der Fehlerhinweis, das der Flug nicht mehr verfügbar ist. Daraufhin habe ich die Seite nochmal neugeladen und meine Daten erneut eingegeben. In diesem Mal klappte es, allerdings habe ich nur den Flug, ohne Rail- & Fly-Ticket, als Bestätigung erhalten. Ich habe sofort bei dem Anbieter angerufen, um dies zu stornieren, bzw. das Bahnticket hinzuzubuchen. Die einzige Möglichkeit die die mir nennen konnten war, das ich den vorhandenen Flug stornieren kann, mit einer Gebühr von 30 € und den Flug mit Rail- & Fly-Ticket neu buchen könnte zu den ursprünglichen 624,38 €. Laut dem Anbieter liegt der Fehler ausschließlich bei mir, da ich die Seite noch einmal hätte überprüfen müssen.

Nun ist meine Frage, ob ich die Flugbuchung als Rechtsgeschäft anfechten kann, also ob die Gebühr von 30 € anfechtbar sind.

Ich weiß, dass Rechtsgeschäfte anfechtbar sind, wenn die abgegebene Erklärung nicht dem Willen des Erklärenden entspricht. Auf diese Weise können wirksame Rechtsgeschäfte durch die Anfechtung rückwirkend unwirksam werden. Anfechtungsgründe können sein:

  • Inhaltsirrtum: Der Erklärende wollte die Erklärung zwar abgeben, hat aber die Bedeutung der Erklärung verkannt, ihr also einen anderen Sinn beigemessen (§ 119 BGB)
  • Erklärungsirrtum: Der Erklärende hat sich bei der Abgabe der Willenserklärung versprochen oder verschrieben, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde (§ 119 BGB) (Der normale Flugpreis beträgt ~603 €, mit Rail- & Fly-Ticket 624 €, also warum sollte ich, wenn ich kein Rail-&Fly-Ticket möchte für 624 € buchen…)
  • Übermittlungsirrtum: Der Wille des Erklärenden wurde durch eine Person oder Anstalt falsch an den Empfänger weitergegeben (§ 120 BGB)

Über jegliche Hilfe bin ich sehr dankbar.