DB-Sparticket mit Zugbindung - gebundenen Zug verpasst

Hallo,

für einen Sonderfall, der so garantiert keine FAQ darstellt, würde mich interessieren, wie die Bahn das sieht. Vielleicht weiß ja zufällig jemand Bescheid…

Wenn man sich ein Sparticket gekauft hat und dann den Fernzug, an den man gebunden gewesen wäre, verpasst - darf man dann stattdessen die gesamte Strecke per Regionalzug fahren oder müsste man dafür dann noch bis zum Normalpreis nachzahlen? Denn für reine Regionalzugverbindungen gibt es ja keine Spartickets…

Interessant ist die Überlegung vor allem für den Fall, dass man ein Fahrrad über Bundesländergrenzen hinaus mitnehmen möchte, aber nicht den Normalpreis berappen will. Dann könnte man sich einfach ein Sparticket holen und vorsätzlich den Fernzug „verpassen“, mit dem man das Fahrrad ja ohne weiteres nicht mitnehmen kann.

MfG,
Marius

Mahlzeit,

hab’s noch nicht erlebt, aber ich würde davon ausgehen, wenn man „mutwillig“ - also selbstverschuldet - seinen Zug verpasst, dann ist das wohl Pech für Dich und Du wirst Dir ein neues Ticket kaufen müssen.

Ein Sparticket ist nun mal an Bedingungen gekoppelt.

Anders könnte es aussehen, wenn Du den Zug aufgrund von Verspätung des Zubringerzuges - also durch die DB verschuldet - verpasst.

Gruß
A.A.

Servus,

Ein Sparticket ist nun mal an Bedingungen gekoppelt.

ja, und auf diese bezieht sich die Frage. Konkret: Darf auf dem Abschnitt, der für den Fernverkehr gebucht ist, nur Fernverkehr benutzt werden? Grundsätzlich besteht ja im Nah- und Regionalverkehr keine Zugbindung.

Schöne Grüße

MM

Kommt auch darauf an, ob du den Zug verpasst hast weil eine andere Bahn verspätung hatte oder ob du einfach „verpennt“ hast rechtzeitig loszufahren ; )

Ein Sparticket ist nun mal an Bedingungen gekoppelt.

ja, und auf diese bezieht sich die Frage.

ja - das hab ich schon verstanden! :smile:

;Konkret: Darf auf

dem Abschnitt, der für den Fernverkehr gebucht ist, nur
Fernverkehr benutzt werden? Grundsätzlich besteht ja im Nah-
und Regionalverkehr keine Zugbindung.

Hm - also wenn für das Ticket eine ZUGBINDUNG besteht, dann muss ich den gebuchten Zug nehmen. Das ist für mich die Bedingung des Tickets. Wenn ich den nicht nehmen, dann werde ich wohl neu bezahlen müssen, auch wenn es dann „nur“ der Regionalzug ist.

Ebensolche Grüße
A.A.

aus eigenem Verschulden gebundenen Zug verpasst

Wenn man sich ein Sparticket gekauft hat und dann den Fernzug, an den man gebunden gewesen wäre, verpasst - darf man dann stattdessen die gesamte Strecke per Regionalzug fahren oder müsste man dafür dann noch bis zum Normalpreis nachzahlen?

„Kann die Zugbindung aus eigenem Verschulden nicht eingehalten werden, ist die Differenz zum Normalpreis zuzüglich einer Gebühr nachzuzahlen.“

Quelle: http://bahnreise-wiki.de/wiki/Zugbindung_bei_der_Deu…

~//~

Servus,

das ist so nicht richtig.

Beim Sparpreis gibt es für Abschnitte, die mit Zügen des Nah- und Regionalverkehrs gefahren werden, keine Zugbindung.

Wer mit dem Sparpreis von Meckenbeuren nach Sossenheim fährt, kann zwischen Meckenbeuren und Ulm und zwischen Frankfurt Hbf und Sossenheim jeden Zug nehmen, der ihm gut gefällt - das steht außer Frage. Jetzt ist halt die Frage, ob er das zwischen Ulm Hbf und Frankfurt Hbf auch kann, wenn er nicht mit den gebuchten IC und ICE fährt, sondern mit RE, RB und S-Bahn.

Der Originaltext der Beförderungsbedingungen der Dehback ist mir zu fusselig, sonst hätte ich da schon nachgeschaut, wie das Thema dort formuliert ist. Vielleicht hat ja jemand schon diesen schwer verdaulichen Stoff zum Thema Sparpreis gelesen.

Schöne Grüße

MM

Hallo Marius,

Wenn man sich ein Sparticket gekauft hat und dann den Fernzug, an den man gebunden gewesen wäre, verpasst - darf man dann stattdessen die gesamte Strecke per Regionalzug fahren oder müsste man dafür dann noch bis zum Normalpreis nachzahlen?

Ich habe mal folgendes erlebt: Zug gebucht: EC nach Augsburg, IC nach Göttingen, danach weiter Richtung Bad Harzburg. Da der Zug aus Graz erkennbar Verspätung hatte, bin ich mit einem Regionalzug nach Augsburg gefahren, der allerdings früher losfuhr als die fahrplanmäßige Abfahrt des EC gewesen wäre. (Übrigens fiel damals der Zubringer EC aus. Ich hätte eine wahre Freude gehabt, auch wenn mein IC dann auch nochmal 2 Stunden Verspätung hatte.)

Der Zugbegleiter interessierte sich hier sehr wohl für meine Zugbindung, akzeptierte jedoch, dass der verspätete EC das Erreichen des Anschlusszuges mit Zugbindung verhindern könnte.

Denn für reine Regionalzugverbindungen gibt es ja keine Spartickets…

Interessant ist die Überlegung vor allem für den Fall, dass man ein Fahrrad über Bundesländergrenzen hinaus mitnehmen möchte, aber nicht den Normalpreis berappen will.

Ganz so einfach scheint es da also nicht zu gehen. Und falls man nicht gerade ein 29 Euro- oder 39 Euro-Schnäppchen macht, wäre das Quer-durchs-Land-Ticket ja evtl. eine Alternative. Da ist dann auch das Fahrrad wieder billiger.

Noch ein Tipp ein bisschen OT: Glaube hafas nicht, wenn es Regionalzüge nicht mit Fahrradmitnahme ausweist. Nach meiner Erfahrung sind da nur so beschränkte Fahrradmitnahmemöglichkeiten, das die Fahrplanauskunft damit nicht werben sollte. Solche Verbindungen sollte man aber dann so wählen, dass man an Startbahnhöfen der Züge einsteigt, und zwar nicht erst 5 Minuten vor Abfahrt.

Gruß, Karin

Servus,

jetzt hab ichs doch gefunden. Grundsätzlich ist die Überlegung zwar nicht verkehrt, da es im Nah- und Regionalverkehr keine Zugbindung gibt.

Um einen derartigen Gebrauch von Sparpreis-Fahrkarten zu unterbinden, wurde aber in 2.4.4 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen festgelegt, dass der Übergang in eine niedrigere Produktklasse nur möglich ist, wenn keine Zugbindung besteht. Auf diese Weise darf man zwar zum Normalpreis auch mit der RB von Stuttgart nach Ulm fahren, wenn man eigentlich den ICE-Preis dafür bezahlt hat, aber nicht zum Sparpreis.

Auf diese Weise wirkt sich dann die bei DB Regio wegfallende Zugbindung nicht aus, weil die Benutzung von Zügen einer niedrigeren Produktklasse bei Sparpreis im gebuchten Fernverkehrsabschnitt nicht erlaubt ist.

Unabhängig von Deiner Frage wäre es jetzt interessant, ob bei den Regelungen für Fälle von Verspätungen dran gedacht worden ist, den Reisenden zum Sparpreis bei großen Verspätungen im Fernverkehr den Übergang zu einer niedrigeren Produktklasse zu gestatten - das hab ich jetzt nicht nachgeschaut. Lustig wäre, wenn der IC von Andernach nach Mainz mit 120 Minuten Verspätung angekündigt ist und sich dann bloß die Normalpreis-Fahrgäste auf die Mittelrheinbahn schwingen dürfen, aber nicht die mit Sparpreis. Das habe ich aber nicht eruiert.

Schönne Grüße

MM

Hallo,

Quelle:
http://bahnreise-wiki.de/wiki/Zugbindung_bei_der_Deu…

und aus demselben Link noch dieser Satz zu einem Beispiel:

"Für die Hinfahrt (H) muss ab Lindau der EC193 um 11:12 Uhr bis Buchloe genutzt werden. Ein anderer Zug darf auf dieser Strecke nicht genutzt werden, auch kein Nahverkehrszug. "

Also nochmal eine Bestätigung für das, was Aprilfisch obne schon geschrieben hat.

Viele Grüße,

Jule

downgrades

Unabhängig von Deiner Frage wäre es jetzt interessant, ob bei den Regelungen für Fälle von Verspätungen dran gedacht worden ist, den Reisenden zum Sparpreis bei großen Verspätungen im Fernverkehr den Übergang zu einer niedrigeren Produktklasse zu gestatten - das hab ich jetzt nicht nachgeschaut.

Dazu kann ich aus eigener Erfahrung berichten, weil das häufiger passiert/e: IC oder ICE hatte Verspätung, Nutzung der RE, RB auf gleicher Strecke mit Zugpreisbindung-Ticket war nie ein Problem.

~//~

Hallo Marius,

Interessant ist die Überlegung vor allem für den Fall, dass
man ein Fahrrad über Bundesländergrenzen hinaus mitnehmen
möchte, aber nicht den Normalpreis berappen will.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Im ICE darf man kein Rad mitnehmen, stimmt. Im EC/IC schon. Aber du kannst dir natürlich auch ein Quer-Duchs-Land-Ticket für EUR 44,- kaufen und für die gesamte Strecke Nahverkehrszüge nutzen, wenn das für dich aus irgendwelchen Gründen praktischer ist. Dann hast du auch keine Zugbindung.

Schöne Grüße

Petra

Zugbindung - das Wort hat seinen Sinn … Beispiele:
Moin MM,

Genau das Problem, den Fernzug zu verpassen, hatte ich mehrmals.

Wer mit dem Sparpreis von Meckenbeuren nach Sossenheim fährt,
kann zwischen Meckenbeuren und Ulm und zwischen Frankfurt Hbf
und Sossenheim jeden Zug nehmen, der ihm gut gefällt - das
steht außer Frage.

Da es auf diesen beiden Strecken nur Nahverkehr gibt, ist er trotzdem
an Nahverkehr gebunden.

Jetzt ist halt die Frage, ob er das zwischen Ulm Hbf und Frankfurt Hbf
auch kann, wenn er nicht mit den gebuchten IC und ICE fährt, sondern
mit RE, RB und S-Bahn.

In JEDEM anderen Zug als dem ‚Gebundenen‘ bist du Schwarzfahrer!
Das hat mit der Zugklasse absolut nichts zu tun.

Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Schaffner der Bahn dir die Zugbindung
aufhebt. Ob und wann die das machen hängt davon ab, ob du den Menschen
davon überzeugst, dass die Ursache dafür bei der Bahn liegt. Dabei hat der
Bahner einen relativ großen Ermessensspielraum!

Was mir so passierte:

Am Hbf Frankfurt in den falschen Zug gestiegen weil mein Zug auf anderen
Bahnsteig umgeleitet war. Zugbindung aufgehoben.

In Passau in den vorderen Zug nach München statt in den Hinteren nach Köln
gestiegen: Zugbindung aufgehoben.

In Augsburg den ICE verpasst weil der (stündliche!) Nahverkehrszug aus Füssen
verspätet war: Nicht aufgehoben.

Beim Umsteigen (8 Minuten) zu spät gekommen weil ich gesundheitliche Probleme
hatte: Zugbindung aufgehoben.

Am Hbf Ffm zu spät zum ICE gekommen wegen dem selben Problem:
Nicht aufgehoben.

ICE hatte in Nürnberg Verspätung - Anschlusszug nach Saalfeld verpasst:
Zugbindung aufgehoben.

Im Zug verpennt und zu weit gefahren: Rückfahrt 2x auf Kosten der Bahn und
einmal selber bezahlt. Einmal wollte der Schaffner auch die zuweit gefahrene
Strecke bezahlt bekommen - aber wir einigten uns darauf, das ich den Gegenzug
unter Aufsicht und ohne Ticket besteige und so von der Weiterfahrt keinen Vorteil
habe.

Es kommt also immer sehr genau auf die Umstände an. DU bist dafür verantwortlich
die Zugbindung einzuhalten. Wenn ein Schaffner dich in einem RE findet mit Fahrrad
und einer Fahrkarte, die nur in einem bestimmten ICE -dort aber ohne Rad- gilt, wird
er schon begreifen das du in jedem Fall ein Schwarzfahrer bist:
im RE mangels Ticket
im ICE wegen dem Fahrrad

Ein bauernschlauer Tausch ‚Nehme langsamen Zug und nehme
dafür mein Fahrrad mit‘ funktioniert hierzulande nicht :wink:

Viele Grüße

Jake

1 Like

Servus,

ja, mittlerweile hab ichs ja auch gefunden, warum das so ist (vgl. gleicher Thread oben). Ohne die explizite Regelung „kein Downgrade bei Sparpreis“ wäre der Ansatz von Otsgo… schon plausibel, weil eben in den Beförderungsbedingungen von DB Regio generell nicht von Zugbindungen die Rede ist.

Schöne Grüße

MM