Durch Mietwagen Flug verpasst

Hallo Leute,

im Juni diesen Jahres waren wir im Urlaub in Italien. Von uns wurde ein Mietwagen zu folgenden Zeiten gebucht:

Abholung: 09:00 Uhr
Rückgabe: 07:00 Uhr

Wir konnten den Mietwagen bei Anreise erst um 10:20 Uhr in Empfang nehmen und wiesen die Mitarbeiter darauf hin, dass wir das Auto am Abreisetag um Punkt Sieben wieder zurück geben müssen. Das Ende vom Lied war, dass wir den Wagen erst um Acht Uhr abgeben konnten und somit unseren Flug verpasst haben. Nach mehreren E-Mails mit den Mietwagenvermittlern in Deutschland sitzen wir bis heute auf den Kosten von 630,00 € für die gekauften Flugtickets fest. Was ratet ihr mir, zum Anwalt gehen? Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo mel.b,

um etwas genaueres dazu sagen zu können, müßte man mehr Informationen zu dem Vorgang haben (z.B. wusstet Ihr im Vorfeld über die Öffnungszeiten der Mietstation Bescheid, habt Ihr eine Abgabe ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbart, war der Mietvertrag auf Deutsch, habt ihr genügend Zeit für die Rückgabe des Mietwagens eingeplant, etc.), aber ich bin auch kein Jurist, da kann ich nicht helfen.

Ich kann mir nur gut vorstellen, dass es für euch schwer wird, den Betrag für die Flugtickets einzuklagen, eine gewisse Teilschuld werdet ihr wohl auch bekommen (wie gesagt, das ins blaue gesprochen, ohne den Vorgang genau zu kennen).

Hier kann euch nur ein Rechtsanwalt helfen.

Viel Glück!

Hallo mel.b,

ich würde im Mietvertrag reinschauen, wenn dort ausdrücklich ein Rückgabezeitpunkt festgesetzt ist, würde ich ein Anwalt ins Boot holen.

Bei sowas ist es immer wichtig schriftlich was in der Hand zu haben.

Wenn Sie dir nicht den vollen Betrag erstatten, dann auf Kulanz pochen, in jedem Fall sollte dir die Autovermietung entgegenkommen, wichtig ist es nicht gleich locker zu lassen und sich immer wieder melden und auf die Dringlichkeit der Sache hinweisen

Hallo Machado,

schon mal vielen Dank für deine Antwort.

Wir haben sowohl eine Vertragsbestätigung mit den gebuchten Uhrzeiten bekommen, als auch einen Mietvertrag vor Ort bei Abholung und Rückgabe. Bei den Mietverträgen die wir vor Ort erhalten haben, sind sowohl die „gebuchten Zeiten“ als auch die „tatsächlichen Zeiten“ angegeben, an denen wir den Wagen in empfang nehmen als auch abgeben konnten. Das Problem in meinen Augen ist, das es nur maschinell erstellte Unterlagen ohne Unterschrift sind.

Hallo Jess,

vielen Dank für deine Antwort.

Wir wussten, dass der Verleih erst um acht öffnet, aus dem Grund haben wir nach Abschluss des Mietvertrages (wo als Rückgabezeit auch 07:00 Uhr angegeben war) extra noch mal darauf hingewiesen, dass wir den Wagen pünktlich um sieben abgeben müssen.

Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass wir bei Rückgabe vom Vermieter auf unsere Aussage, dass er über eine Stunde zu spät wäre, nur folgende Antwort erhielten: „Das ist nicht mein Problem“. Also kannst du dir vorstellen, das unser Hinweis auf die Rückgabezeit bei Abholung, wohl ins eine Ohr rein ist und aus dem anderen wieder raus.

Auch diese Unterlagen sind ohne Unterschrift gültig und rechtskräftig und somit anfechtbar