Hallo,
mal angenommen, jemand hat einen Flug mit Easyjet gebucht - München - London.
Am Flughafen stehen 120 erwartungsfrohe Reisende - und Easyjet schickt einen Mitarbeiter, der mitteilt, daß der Flug ersatzlos gestrichen ist.
Es werden keine Umbuchungen angeboten, keine Hotelübernachtungen, nichts. Easyjet sagt: pech - Billigflieger… keinerlei Ansprüche. Jemand muß wieder zu Freunden zurück (Zug) nochmal zum Flughafen.
Dieser Jemand muß zurück nach London und findet mit Mühe eine Alternative (nein - Easyjet hat NICHT auf die Montagsmaschine umgebucht!) und kann mit Ach und Krach ein Lufthansa-Ticket buchen - Kosten 220 Euro - weils ja für „gleich“ ist. Es wird eh schon ein Return-Ticket genommen, um den Oneway Preis zu vermeiden.
Kann sich Easyjet so aus der Verantwortung stehlen?
Übrigens: Es war KEIN Billigticket - der Hin-und Rückflug haben 270 Britische Pfund gekostet!
Ich weiß, daß ab 2005 eine neue Richtlinie gilt - aber wie ist die Rechtslage derzeit? Ich finde nichts, weiß aber, daß Ryanair ebenfalls versucht hatte, die Bedingungen so festzulegen „Pech gehabt für den Reisenden“ aber damit vor Gericht abgeblitzt ist.
Was für Entschädigungsleistungen stehen Jemand aktuell zu? Weiß jemand womöglich das Gerichtsurteil/Aktenzeichen?
Danke!
Wendy