Freund nach Deutschland zurück? Dringend !

Guten Abend alle miteinander :smile:
Folgendes :
Ein Freund von mir ist vor ca 3 1/2 Jahre mit seiner Mutter in die Türkei gezogen . War aber vorher Deutscher Staatsbürger und wurde auch hier geboren . Allerdings hat ihn sein Opa damals hier abgemeldet .
So . er möchte allerdings endlich wieder zurück nach Deutschland und hier auch wieder leben, also nciht nur Urlaub machen oder so .Jetzt meinte er er müsste erstmal ein Visum für 3 monate oder so holen , was aber nur geht wenn er eine Art Einladung oder so bekommt … dies wollte seine Oma eigentlich machen doch diese bekommt dafür irgendwie nicht genug Lohn …
jetzt die Frage … wie genau ist das ? Also brauch er dafür wirklich so eine Einladung ? Es wird erst nächstes Jahr 18 ( momentan noch 16 Jahre)
Bitte um dringende Hilfe da er mir sehr wichtig ist und es ihm dort zuiemlich schlecht geht .
Vielen Dank !

Servus, Lulu,

eigentlich bist du hier im falschen Brett gelandet.
Hat denn dein Freund damals seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben? Als Deutscher braucht er selbstverständlich kein Visum und somit auch von niemandem eine Einladung.

Diese Frage muß zuerst geklärt werden, bevor man über den Rest nachdenken kann.

LG Manu

Oh , tut mir leid … ich hab das nur so gesehen und dachte ich v ersuchs einfach mal :smile:

Also er meinte das sein Großvater ihn damals abgemeldet hat …

LG

Also er meinte das sein Großvater ihn damals abgemeldet hat …

Wenn er nach dem 1.1.2000 geboren ist und ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mehr als acht Jahren in Deutschland lebte, dann hat er die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich zur türkischen Staatsbürgerschaft bekommen. Wenn er am 1.1.2000 unter 10 war und die acht Jahre zutrafen, konnte er ebenfalls die doppelte Staatsangehörigkeit bekommen. Er muss sich aber in diesem Fall vor dem 23.Lebensjahr für eine der beiden Staatsbürgerschaften, die deutsche oder die türkische, entscheiden. Vermutlich hat er, bzw. sein Opa an seiner Stelle, auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet, als er in die Türkei zurückging, weil damals klar war, dass er dort bleiben würde.

Gruß
Axurit

Servus, Lulu,

macht ja nichts.
Also, „abgemeldet“ heißt für mich erst einmal, daß er seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt abgemeldet hat, wozu er bei einem Umzug ja auch (normalerweise) verpflichtet war.

Finde unbedingt heraus, ob er wirklich die deutsche Staatsbürgerschaft hat (nur hier geboren zu sein, reicht nämlich erstmal nicht). Wenn er einen deutschen Personalausweis hat (oder hatte), wäre das so. Wenn er nur einen türkischen Nüfüs hat, dann wohl eher nicht.

Also, klär das ab, und dann schreib deine Frage mit dieser Info direkt ins Rechtsbrett. Da sitzen jede Menge Experten, die dir dann auch eine fundierte Antwort geben können.
Denn auch wenn er Deutscher ist, braucht er mit 16 höchstwahrscheinlich die Erlaubnis der Eltern, um sich dauerhaft in Deutschland niederzulassen. Ich bin eben leider kein Experte.

Viel Glück und LG Manu