Hilfe - Reiserücktritt

Hallo,

bin sehr dankbar, das es dieses Forum gibt und hoffe, das mir jemand helfen kann.

Ich habe im Mai letzten Jahres einen Kurzurlaub 1.5 bis 4.5.08 gebucht, auf dem Ponyhof/Bauerhof Ohr in Binzwangen. Per Mail, habe eine Zusage per Mail erhalten. Keine AGB’'s, keine Rechnung. Ist auch nichts von Vertragsbedingungen auf der Homepage.

Jetzt muss ich diese Reise stornieren, hab am 22 März 2008 per Mail geschrieben, das wir aus persönlichen Gründen stornieren müssen.

Er will mich nicht aus dem Vertrag lassen, außer, er findet einen Mieter, der die Ferienwohnung in der Zeit übernimmt. das war die antwort wir versuchen, die Wohnung anderweitig zu vergeben. Wenn das gelingt, kommen keine Kosten auf Sie zu.
Ansonsten würden wir uns nochmal mit Ihnen in Verbindung setzen.

Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Danke vorab für eure Hilfe, Gruss Sandra

Hi Tanja,

Ich habe im Mai letzten Jahres einen Kurzurlaub 1.5 bis 4.5.08
gebucht, auf dem Ponyhof/Bauerhof Ohr in Binzwangen. Per Mail,
habe eine Zusage per Mail erhalten. Keine AGB’'s, keine
Rechnung. Ist auch nichts von Vertragsbedingungen auf der
Homepage.

Du hast eine Buchung gemacht die durch die Mail bestätigt wurde. Dadurch ist ein Vertrag geschlossen worden. Das ist die Grundlage der Diskussion.

Durch die Stornierung entgeht dem Vermieter ein Geschäft. Dafür verlangt er Schadenersatz (hier: Stornogebühren). Diese Stornogebühren sind entweder in gesonderten AGB´s geregelt oder aber im BGB.
Da er die Wohnung für die genannten Daten nicht mehr vermieten kann, steht ihm eben dieser Schadensersatz zu. Da geht man vom Mietpreis aus, vom dem u.U. ersparte Leistungen (Strom, Wasser) noch abgezogen werden. In der Praxis sind kurzfristig Stornogebühren von 80-90% üblich.

Die einzige Chance die Dir bleibt ist, dem Vermieter nachzuweisen dass er Deine Wohnung doch noch vermietet hat, ihm der Schaden also nicht entstanden ist. Das ist in der Regel aber nur schwer möglich.

Viele Grüße
Rolf

Hallo Rolf,

knntest Du die §§ angeben? Wir haben einen ähnlichen Fall, allerdings erfolgte die Absage 5 Monate vorher. Ich wüßte gern wie hoch dann normalerweise die stornokosten sind. Wir hatten angezahlt (20%) und ich nahm an, dass nur die Anzahlung futsch ist.

Danke
pp

Hi,

m.W. ist im BGB nicht die Höhe der Entschädigung konkret angegeben. Du kannst Dich eigentlich nur an den üblichen Sätzen der Reiseveranstalter orientieren. Diese sind normalerweise durch diverse Gerichtsurteile „bestätigt“.

So verlangt z.B. Inter Chalet:

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser beträgt in der Regel:
– bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,
– ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– ab 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.
– Bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise wird der gesamte Reisepreis berechnet.

http://www.interchalet.com/index.asp

Ansonsten könntet Ihr Euch mal hiermit befassen oder im Rechtsbrett (Vorschalttext beachten!) nochmal nachfragen.
http://www.lexexakt.de/glossar/nichterfuellung.php
http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

bye
Rolf

Ergänzung
Hi,

die eben genannten %-Zahlen kenne ich auch. Die stehen auch in den AGB bei der Pension meiner Eltern. Die werden aber IMMER mitgeschickt und bei jeder Buchung wird auf die Verwendung der AGBS hingewiesen und der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.

Gefunden habe ich aber das hier:

Was die Höhe der angemessenen Entschädigung für den Reiseveranstalter betrifft, orientiert sich die Rechtsprechung bereits seit Jahren an den vom Oberlandesgericht Frankfurt diesbezüglich aufgestellten Richtsätzen (vgl. NJW 1982, 2198). Grundsätzlich gilt: Je näher der Reisetermin rückt, desto teuerer wird der Rücktritt. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sollen nur vier Prozent des Reisespreises fällig sein. Vom 28. bis zum 22. Tag vor der Reise acht Prozent, vom 21. bis zum 15. Tag schon 25 Prozent. Ab zwei Wochen vor dem geplanten Reisetermin wird es dann richtig teuer: So ist nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt eine Entschädigung von 40 Prozent des Reisepreises angemessen; bei Rücktritt innerhalb der letzten sechs Tage sogar 50 – 80 Prozent.
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=40

Und… Ehrlich gesagt kann ich es nicht verstehen, dass bei Reisen nur selten Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen werden.

danke
das hilft. man sagte uns, dass nun bei nichtvermietung 50% fällig werden, was mir angesichts des vorlaufes sehr hoch vorkam. wer mit dem hinweis auf das gericht nochmal ein fax senden.