Langes parken / Ticket verloren

Hallo zusammen,

ich gehe dieses Wochenende in eine Stadt mit sehr teuren Parkhäusern, ich werde dort mein Auto für mehr als 24h abstellen und dies kostet mich dann so ungefähr 80 Fr.
Normalerweise gibt es ja die Option „Ticket verloren“, welche meistens 50 Fr. (1 Tag Parking) kostet.
Dies würde mir ja nun einiges günstiger kommen.
Ist es OK/ Legal wenn ich einfach „Ticket verloren“ auswähle?
Ist dies generell bei allen Parkhäusern immer möglich?

Hallo,

ich werde dort mein Auto für mehr als 24h
abstellen

also 2 Tage

Normalerweise gibt es ja die Option „Ticket verloren“, welche
meistens 50 Fr. (1 Tag Parking) kostet.
Dies würde mir ja nun einiges günstiger kommen.

2 x 50 ist bei mir 100
und damit teurer als 80

Gruß,
Woody

Nein so meine ich das nicht. Ich lasse mein Auto die ganze Zeit dort stehen. Das Parkhaus weiss ja dann nicht, dass ich schon länger als 1 Tag mein Auto dort stehen lasse.

Ist es OK/ Legal wenn ich einfach „Ticket verloren“ auswähle?
Ist dies generell bei allen Parkhäusern immer möglich?

Zumindest nach deutschem Recht (und ich zweifle nicht daran, daß das in der Schweiz ähnlich aussieht) handelt es sich dabei um Betrug.

Nein so meine ich das nicht. Ich lasse mein Auto die ganze
Zeit dort stehen. Das Parkhaus weiss ja dann nicht, dass ich
schon länger als 1 Tag mein Auto dort stehen lasse.

Reisebrett und nicht das Brett zur Betrugsmithelfe ist.
Kaum zu glauben auf welche, kleinkriminelle Ideen manche Leute kommen!
ramses90

Hi,

ich arbeite in einem Unternehmen, das auch ein kleines Parkhaus hat. Und hier wird die Ein- und Ausfahrt per Cam überwacht. Die Einfahrtszeit kann also genau festgestellt werden.

Unfreundliche Grüße
Karin

ich arbeite in einem Unternehmen, das auch ein kleines
Parkhaus hat. Und hier wird die Ein- und Ausfahrt per Cam
überwacht. Die Einfahrtszeit kann also genau festgestellt
werden.

Und wie lange werden die Bänder aufbewahrt?

Alternativvorschlag
Hallo
es kann noch günstiger laufen:

  1. du parkierst dein Auto im Parkhaus
  2. du erledigst deine Dinge in der Stadt
  3. du meldest dein Auto als gestohlen
  4. du simulierst just in dem Moment einen Schlaganfall

Es wird Folgendes passieren:

Dein gestohlenes Auto wird relativ rasch gefunden und auf einen meist gut erreichbaren Sicherstellungsparkplatz der Ordnungsbehörden überführt.

Du kommst mit Tatü-Tata ins Krankenhaus, schläfst dich gut aus und alle werden sich freuen, dass du wieder gesund bist - deine Heimfahrt solltest du vorsichtshalber als Krankenfahrt beantragen, damit sie bequem und bezahlt ist.

Fazit: 50 Franken gespart, und mindestens 1 Essen + Übernachtung gratis…

Hi,

das kann ich dir gar nicht genau sagen. Die Bilder werden eigentlich nie angeschaut, außer, die Schranke wird wieder mal abgefahren und der Kerl macht sich aus dem Staub.

Die Bilder werden automatisch überspielt. Nachdem das Parkhaus einem Hotel angehört, werden die Bilder wohl nach der maximalen Aufenthaltsdauer gelöscht.

Da hat unser Datenschutzbeauftrage sicher ein Auge drauf.

Viele Grüße
Karin

Hallo,

Da hat unser Datenschutzbeauftrage sicher ein Auge drauf.

darauf wollte ich hinaus. In der Regel werden derartige Aufnahmen nach einigen wenigen Tagen gelöscht, wenn es nicht sogar nur 24 Stunden sind.

Gruß
C.

Hi C-Punkt,

es hängt sicher davon ab, wie (5) ausgelegt wird. Wenn in dem Parkhaus überwiegend Tagesgäste sind, wird eine Aufzeichnung sicher schneller gelöscht als in einem Flughafen-Parkhaus.

Wenn der UP sein Auto jetzt dort abstellt und in einem halben Jahr mit „Ticket verloren“ wieder abholt, kann er vielleicht ein gutes Geschäft machen - sofern es bis dahin nicht schon abgeschleppt ist.

Viele Grüße
Karin

§ 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen

(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie 1.
zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2.
zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3.
zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.

(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.

(4) Werden durch Videoüberwachung erhobene Daten einer bestimmten Person zugeordnet, ist diese über eine Verarbeitung oder Nutzung entsprechend den §§ 19a und 33 zu benachrichtigen.

(5) Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

1 Like

hi

darauf wollte ich hinaus. In der Regel werden derartige
Aufnahmen nach einigen wenigen Tagen gelöscht, wenn es nicht
sogar nur 24 Stunden sind.

Wenn das Auto des UP in diesen letzten 24 Stunden nicht auftaucht, dann wissen die Betreiber zumindestens, daß er sein Auto länger als diese 24 Stunden im Parkhaus geparkt haben muß und werden ihm hoffentlich eine saftige Strafe aufs Auge drücken

Gruß
Edith

Servus

Die Bilder werden
eigentlich nie angeschaut, außer, die Schranke wird wieder mal
abgefahren und der Kerl macht sich aus dem Staub.

Das ist doch überhaupt die coolste Lösung für unseren Fragesteller!
Er muss natürlich das Nummernschild verdecken, bevor er die Schranke sprengt.
Gruß,
Branden

Mensch Branden, du und deine kriminelle Energie … :wink:

Mensch Branden, du und deine kriminelle Energie … :wink:

Ja, wir passen gut zusammen. :wink:

Hallo Du Held,

na, hast Du jetzt 30 Fr gespart oder 20 mehr bezahlt?

Grüße,
mΔx