Reiserecht

Liebe/-r Experte/-in,
Reiserecht: Entschädigung? Schadenersatz?

mein Mann und ich sind vor drei Tagen von einer 8-tägigen Flussschifffahrt zurück gekommen. Die Reise verlief Donau,Main-Donau-Kanal, Main, Rhein von Regensburg nach Köln. Der Anbieter bot diese Reise zum ersten Mal für diese Route an. Das Schiff kam von Köln nach Regensburg, Passagiere die schon ab Köln an Bord waren, zeigten sich schon sehr aufgebracht über den bisherigen Verlauf der Reise.Trotzdem wurde die gleiche Route auch zurück gefahren. Es ist ein 4* Sterne Schiff, verlockend angepriesen wird uA.das geräumige Sonnendeck mit Sonnenliegen plus grossem Sonnensegel, Aussenrestaurant, Golfkurs auf Sonnendeck,Sport/Gymnastik auf Sonnendeck mit Blick auf wunderschöne Landschaften entlang der Flüsse. Wir buchten diese Reise aufgrund dieser Gegebenheiten. Am ersten Abend an Bord wurde durch den Kapitän verkündet, dass aufgrund der Vielzahl der niedrigen Brücken, das Sonnendeck während der gesamten Reise nicht betreten werden kann!(KEIN HOCHWASSER!!) Das Schiff ist mit seinen drei Stockwerken für die Unterfahrung der Brücken entlang dieser Strecke zu hoch. Zudem gibt es 54(!!) enge Schleusendurchfahrten (oft war die Schleuse nur 60 cm breiter als das Schiff;laut Kapitän) was bedeutet : Wartezeiten, Nachts Geräuschbelästigungen durch Manöver (sprichwörtlich : einfädeln) bei Schleusendurchfahrten. Geöffnet war das Sonnendeck während dieser 8-tägigen Reise für 1 1/2 Stunden und am letzten Abend vor der Ankunft. Am letzten Tag (8.Tag der Reise) Ankunft um 6 Uhr morgends/ Ausschiffung der Passagiere bis 9 Uhr. Ansonsten gab es keine Möglichkeit, ein „Rundumblick“ auf die Uferlandschaft zu bekommen, da die einzige Möglichkeit vorne raus gewesen wäre, dort ist aber der SPA - Bereich, der darf nur von Leuten betreten werden, die entweder die Sauna oder den Fitnessraum (1 Laufband, 2 Fahrräder, für 200 Passagiere)benutzen. Lounge und Restaurant liegen mitschiffs, was bedeutet, Sicht nur zu einer Seite möglich, je nachdem, wo man sitzt. Reisepreis für 2 Personen,8 Tage: 2900 Euro. Als „Wiedergutmachung“ wurde von der Reiseleitung allen Passagieren ein „Verzehrguthaben“ pro Person 100 Euro von der Bordrechnung abgezogen, plus ein Gutschein von 25 % bei Buchung der nächsten Reise beim gleichen Anbieter für diese Saison (2010). Müssen wir dies akzeptieren, bzw. was könnten wir als Schadensersatz wegen Nichterfüllung,bzw Entschädigung geltend machen? Zumal wir unseren Urlaub für die Saison 2010 schon anderweitig verplant haben. Vielen Dank für entsprechenden Rat.

Hallo,
leider kann ich Dir nicht mit einer Generallösung weiterhelfen. Der Veranstalter hat hier bereits einen Preisnachlass in Form von Rabatten angeboten. Deine Vorstellung sieht anders aus. Schreibe einen Beschwerdebrief und verlange statt der Rabatte eine 20% Preisminderung oder mehr. Keine Ahnung, wieviel man in Deinem Fall verlangen kann.
Gruß, Charly-Heinz

Ich habe hier so viele Rückfragen, dass eine einfache Beantwortung nicht möglich ist.
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Gruss, Dagwyna