Hallo Andreas!
Bei der vorliegenden Meldung handelt es sich um keine Reisewarnung , sondern um einen Sicherheitshinweis , der kein automatisches Recht auf kostenlosen Reiserücktritt impliziert, sondern die ganze Sache mehr oder weniger der Verantwortlichkeit und Kulanz des Reiseveranstalters überläßt!
Reisewarnungen existieren zur Zeit überhaupt nur für weltweit insgesamt acht Länder: Afghanistan, Elfenbeinküste, Haiti, Irak, Kongo, Liberia, Somalia und die Zentralafrikanische Republik.
Im Falle eines Sicherheitshinweises hingegen wird der Reiseveranstalter i.d.R. „angemessen“ reagieren, daß kann dann z.B. auch so aussehen:
_"Das Auswärtige Amt hat am 13. April seinen Sicherheitshinweis für Thailand neu formuliert. Es heißt darin: "Von Reisen in die südlichsten Provinzen Thailands wird dringend abgeraten. Nach einer Serie von Anschlägen (zuletzt am 27.03.), die mehr als 40 Todesopfer forderten, und nach einem Überfall auf ein Sprengstofflager haben thailändische Behörden den Verdacht, dass es vor oder während des Songkran-Fest (13. bis 15. April) zu Sprengstoffanschlägen in den Provinzen Narathiwat, Pattani, Yala oder in den benachbarten Provinzen Songhkla oder Satun an der Grenze zu Malaysia kommen könnte. Für den angeführten Zeitraum ist von einer erhöhten Gefährdungslage im gesamten Süden Thailands (einschließlich Phukets) auszugehen. "
Die genannten südlichsten Provinzen (mehrheitlich muslimisch bewohnte Grenzregion zu Malaysia) stehen derzeit teilweise ganzflächig oder gebietsweise unter Kriegsrecht. Außerdem weist die Behörde darauf hin, dass es in Thailand eine erhöhte Gefahr terroristischer Attentate gibt, und rät weiterhin insbesondere bei Reisen zu beliebten Tourismuszielen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Vorsicht bei größeren Menschenansammlungen.
Die Unternehmensgruppe Studiosus hat alle Programme entsprechend abgestimmt und bereist die namentlich genannten südlichsten Provinzen grundsätzlich nicht. Es befinden sich für den genannten Zeitraum überhaupt keine Gäste der Firmengruppe im Süden. Alle Reisen nach Thailand werden planmäßig durchgeführt. Im Rahmen unseres Sicherheitsmanagements sind grundsätzlich alle in Thailand eingesetzten Reiseleiter und unsere erfahrenen örtlichen Partner zu erhöhter Wachsamkeit und Umsicht angehalten. Unsere Gäste erhalten mit den Reiseunterlagen den jeweils aktuellen Sicherheitshinweis.
Stand: 13. April 2004"_
Quelle: http://www.studiosus.de/home/index.php
Ansonsten - mal grundsätzlich zum Thema - folgender Artikel:
_"Nach schlimmen Terrorakten wie 11. September 2001, Djerba (Tunesien), Bali im Oktober 2002 oder kriegerischen Ereignissen wie dem Irak-Krieg im März/April 2003 stornieren viele Reisende Urlaubs- und Geschäftsflüge. Häufig verhalten sich Reiseveranstalter hierbei kulant. Beispiel: Nach den Bombenschlägen in Istanbul im November 2003 haben die führenden Reiseveranstalter kostenlose Umbuchungen bis zum 31. Dezember 2003 angeboten. Die Rechtsprechung zum Reiserecht hat Grundsätze für die Kosten der Stornierung aufgrund von Krieg, Terroranschlag oder Seuchen erarbeitet.
Reisende haben generell ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Bürgerkrieg). Fraglich ist, wann höhere Gewalt vorliegt. In diesen Fällen wird die sonst übliche Stornierungsgebühr nicht erhoben. Ein Indiz vor das Vorliegen höherer Gewalt ist gegeben, wenn das Auswärtige Amt (Tel.: 030 5000-2000) vor Reisen an den Zielort (z.B. wegen Bürgerkrieg oder Terrorgefahr) warnt. Liegt eine solche Warnung nicht vor, sind die Chancen deutlich geringer und die Reiserücktrittsversicherung wird in der Regel auch nicht einspringen. Diese Handhabung gilt für Pauschalreisen. Bei Buchung eines reinen Fluges ist man zumeist auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen.
Allgemeine Angst vor Terroranschläge sowie abgegebene oder erwartete Terrordrohungen sind kein Kündigungsgrund wegen höherer Gewalt. Beispiel: Die PKK kündigt einen „blutigen Sommer“ in den Touristenregionen an. Es kommt nicht darauf an, dass der Reisende die Reise für gefährlich hält. Wer trotz Warnungen des Auswärtigen Amtes eine Reise bucht, hat ebenfalls schlechte Karten. Trotz Kenntnis der Warnungen hat der Urlauber eine Reisevertrag abgeschlossen und ist damit bewusst ein höheres Risiko eingegangen.
Unterschiedlich handhaben Reiseveranstalter Stornierungen bzw. Umbuchungen wegen der Lungenseuche SARS. Reisen nach Hongkong stellen wegen der Lungenkrankheit SARS wahrscheinlich eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung dar und könnten - bei Bejahung durch die Rechtsprechung - kostenfrei storniert werden. Der jeweilige Reiseveranstalter ist bei Reisen in ein SARS-Risikoziel zu kontaktieren.
Die Hinweise des Auswärtigen Amtes erlauben - abhängig vom Wortlaut - auch einen gewissen Interpretationsspielraum. Handelt es sich beim Wortlaut „… sollten meiden“ um eine Warnung oder nur um einen Sicherheitshinweis, der noch keinen Anspruch auf kostenfreien Reiserücktritt beinhaltet. Zumeist gewähren die Veranstalter im Einzelfall Kulanzleistungen. Andere Fragen sind: Was ist mit Flügen nach einem verkündeten Datum? Was ist mit Reisen in Länder, die ganz plötzlich kriegsgefährdet sind? Der Krieg im Irak beinträchtigt auch Reisen in andere Länder (z.B. Türkei). So verkündete Öger-Tours bei Ausbruch des Krieges im Irak (20. März 2003), dass Türkeireisen zwar nicht kostenlos storniert, aber bis zum 15. April kostenfrei umgebucht werden können. Ein Anspruch auf kostenlose Stornierung besteht auch nur, wenn der Krieg oder die Terrorgefahr als Fall höherer Gewalt bei der Buchung noch nicht absehbar war."_
Quelle: http://www.finanztip.de/recht/a/terror-krieg-reisest…
Gruß, Hartmann.