Urlaub wenn ich arbeitslos bin

Hallo ich habe eine frage ich bin seid juni arbeitslos und meine tochter ist 10 jahre ich möchte mit ihr in den herbstferien 8 tage in den urlaub fliegen steht mir da urlaub zu wer kann mir helfen

Servus,

siehe hier.

Gruß,
Sax

…also „zustehen“ im eigentlichen Sinn tut er Dir nicht, und über das Verständnis für mütterliche Wünsche, das manche Beamte der „Agentur“ aufbringen (genehmigungspflichtig), darf spekuliert werden; andererseits sind acht Tage ja nicht unbedingt eine lange Zeit, und, wie heißt doch das schöne Sprichwort ? „Wo kein Kläger, da auch kein Richter.“, bzw. „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“…

schönen Urlaub
nicolai

Moin,

andererseits sind acht Tage ja nicht
unbedingt eine lange Zeit, und, wie heißt doch das schöne
Sprichwort ? „Wo kein Kläger, da auch kein Richter.“, bzw.
„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß.“…

dumm nur, wenn dann doch einer der Menschen vom Arbeitsamt auf die ‚dumme‘ Idee kommt und etwas weiß und klagt.
Dann sind nämlich schnell mal Leistungskürzungen drin und das ist für die meisten doch schon mehr als unangenehm.

Gandalf

Natürlich steht Dir Urlaub zu.

1 Woche ist frei ohne Abzug. Bei mehr wird das ALG gekürzt. Maximal kannst Du 3 Wochen Urlaub machen.

VG

Natürlich steht Dir Urlaub zu.

1 Woche ist frei ohne Abzug. Bei mehr wird das ALG gekürzt.
Maximal kannst Du 3 Wochen Urlaub machen.

kannst du das irgendwie auch nur ansatzweise belegen???

1 Like

Die Antwort ist relativ simpel:

Wenn Du wirklich ernsthaft interessiert bist, einen Job zu bekommen, ist kein Urlaub drin.

Oft werden Einladungen sehr kurzfristig ausgesprochen. Wer dann nicht kann, weil er im Urlaub ist, ist raus.

Gruß

S.J.

Servus,

vor Ende September wird da auch bei viel gutem Willen des „Fallmanagers“ nichts zu machen sein: Die weitaus meisten Vermittlungen aus Arbeitslosigkeit finden innerhalb der ersten vier Monate statt, während dieser Zeit muss man einfach auf dem Quivive sein.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

…und woher, wenn die Frage gestattet ist, gedenkt jener „ideenreiche Mensch vom Arbeitsamt“ sein Wissen zu beziehen ? Und selbst wenn, wie will er dieses „angebliche Wissen“ zu verifizieren ? Geheimdienstliche Überwachung, steckbriefliche Suchaktion durch Interpol, oder wie ?
Bloßer „Verdacht“ wird für „berechtigte“ Sanktionen nämlich nicht ausreichen…

nicolai

1 Like

…und woher, wenn die Frage gestattet ist, gedenkt jener
„ideenreiche Mensch vom Arbeitsamt“ sein Wissen zu beziehen ?

Mal abgesehen davon, dass in dem obigen Beitrag zum Verstoß gegen eine aufgrund §373 Abs.5 SGB III erlasse Anordnung der Agentur für Arbeit zur Anwesenheitspflicht aufgerufen wird, was klar gegen die Regeln dieses Forums verstößt: Stell dir vor du bist im Urlaub, die Agentur ruft dich an und bittet dich für den nächsten Vormittag zu einem Termin, und du schaffst das zeitlich von deinem Urlaubsort aus nicht, dann hast du ein kleines Problem. Sicher verrätst du uns jetzt den Trick, mit dem du dich da elegant aus der Affäre ziehst.

Gruß
A.

1 Like

Hallo ich habe eine frage ich bin seid juni arbeitslos und
meine tochter ist 10 jahre ich möchte mit ihr in den
herbstferien 8 tage in den urlaub fliegen steht mir da urlaub
zu wer kann mir helfen

Hallo Sina,

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/Dienststellen/…
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Gruß
Reinhard

In welchem Gesetz steht, daß man als Arbeitsloser jederzeit erreichbar sein muß oder gar „den Wohnort nicht verlassen darf“ ? „Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ heißt nicht unbedingt, jeden Termin wahrnehmen können zu müssen, und schon gar nicht, den ganzen Tag neben dem Telephon auf der Lauer zu liegen…:smile:

Grüße
nicolai

p.s. : …und (gerade als Frau) kann ich mich immer noch „vorübergehend unwohl fühlen“, was auch nicht unbedingt eine „Krankmeldung“ erfordert.
p.p.s. : …und, oh ja, ich bin ein böser Anstifter zum Gesetzesbruch…allerdings muß ich wohl nicht darauf hinweisen, daß das vor Gericht kaum halten dürfte, da es sich dabei um eine subjektive Auslegung meiner Formulierungen Deinerseits handelt. :wink:)

In welchem Gesetz steht, daß man als Arbeitsloser jederzeit
erreichbar sein muß oder gar „den Wohnort nicht verlassen
darf“ ?

http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

http://de.wikipedia.org/wiki/Erreichbarkeitsanordnung

Nach der Anordnung muss sich ein Arbeitsloser einmal werktäglich in seiner Wohnung oder unter einer anderen von ihm mitgeteilten Anschrift aufhalten, um die Briefpost in Empfang und zur Kenntnis zu nehmen. Er muss in der Lage sein, die Arbeitsagentur oder einen potentiellen Arbeitgeber unverzüglich persönlich aufsuchen zu können.

…„einmal werktäglich“ kann auch um Mitternacht sein, und „unverzüglich“ ist Interpretationssache (siehe „Unwohlsein“)

Vorschlag : Beenden wir diese Diskussion, ehe man uns aus dem Brett wirft; meinetwegen sollst Du „gewonnen haben“…

liebe Grüße
nicolai