Was tun bei der Reklamation?

Hallo,

ich bin mit meinem Latein am Ende.
Eine selbstverständliche Sche wird zum unösbaren Problem.

Im September 2014 wude eine Türkeireise für eine Person für 1000 Euro gebucht.
Ein Einzelzimmer wurde gebucht. Im Reisebüro mit 4 Buchstaben wurde mir versichert, dass
ich ein Einzelzimmer buche und ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung erhalte.
So nebenbei, die Doppelzimmer sind in der Hauptanlage und in strandnähe, die Einzelzimmer außerhalb der Anlage auf der anderen Straßenseite, ca. 700 Meter vom Strand entfernt.

Die Realität sah so aus, dass ich das Einzelzimmer vor Ort bekam.
Das wurde auch vor Ort reklamiert und schriftlich fixiert.

Nach der Rückkehr jetzt die Situation, dass mir das Reisebüro sagt, dass ich recht habe und mir das Doppelzimmer zusteht.
Die Rechtsabteilung des Reisebüros sagt nein, das ist nicht der Fall, mit meinem Buchungscode steht mir das Einzelzimmer zu.
Reklamation sinnloss.

Das Reiseunternehmen mit den 4 Buchstaben schafft es nicht eine einheitliche Meinung an den Kunden zu bringen nd entsprechend ´sagt die Rechtsabteilung, keine Reisepreisminderung.

Hat jemand einen Tipp für mich?

Danke und Grüße

Hallo,

ich bin mit meinem Latein am Ende.
Eine selbstverständliche Sche wird zum unösbaren Problem.

Dabei ist die doch ganz einfach.

Ein Einzelzimmer wurde gebucht.

Das steht also fest.

Im Reisebüro mit 4 Buchstaben wurde mir versichert, dass
ich ein Einzelzimmer buche

Sagte ich ja schon.

und ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung erhalte.

Hm, das wurde nur „versichert“. Vermutlich mal mündlich, oder?

Die Realität sah so aus, dass ich das Einzelzimmer vor Ort
bekam.

Jep, das wurde ja auch gebucht.

Nach der Rückkehr jetzt die Situation, dass mir das Reisebüro
sagt, dass ich recht habe und mir das Doppelzimmer zusteht.

Warum sind die sich so sicher? Und wenn sie das sind, warum geben sie das nicht schriftlich?

Die Rechtsabteilung des Reisebüros sagt nein, das ist nicht
der Fall, mit meinem Buchungscode steht mir das Einzelzimmer
zu.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:
Buchungscode Einzelzimmer richtig, kein schriftlicher Zusatz und kein Mitarbeiter im Reisebüro, der schriftlich was dazu sagt, dann:

Reklamation sinnloss.

Buchungscode Einzelzimmer richtig, aber irgendwo ein schriftlicher Zusatz, dass ein Doppelzimmer daraus wird oder ein Mitarbeiter im Reisebüro, der schriftlich was dazu sagt, dann:

Reklamation sinnvoll.

Buchungscode Doppelzimmer mit Einzelbelegung dann:

Reklamation sinnvoll.

Bitte und Grüße

4 Buchstaben? Ich komm nicht drauf.

  1. Hast Du beim ReiseBÜRO gebucht, oder beim ReiseVERANSTALTER?
  2. Du hast eine Buchungsbestätigung bekommen. Was steht da drauf? Einzelzimmer oder Doppel zur Alleinbenutzung?
  3. Wenn da Einzelzimmer draufsteht, was steht in der Katalog- /Onlineausschreibung des gebuchten ReiseVERANSTALTERS zum Thema Einzelzimmer genau drin?

bye

Rolf

4 Buchstaben? Ich komm nicht drauf.

LTUR

  1. Hast Du beim ReiseBÜRO gebucht, oder beim
    ReiseVERANSTALTER?

Reisebüro

  1. Du hast eine Buchungsbestätigung bekommen. Was steht da
    drauf? Einzelzimmer oder Doppel zur Alleinbenutzung?

Einzelzimmer, weiter unten steht Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

  1. Wenn da Einzelzimmer draufsteht, was steht in der Katalog-
    /Onlineausschreibung des gebuchten ReiseVERANSTALTERS zum
    Thema Einzelzimmer genau drin?

Katalog gibt es nicht für mich

bye

Rolf

Ein Einzelzimmer wurde gebucht.

Das steht also fest.

— ja

Im Reisebüro mit 4 Buchstaben wurde mir versichert, dass
ich ein Einzelzimmer buche

Sagte ich ja schon.

— ja aber Doppelzimmer zur Alleinbenutzung zugesichert!!! mündlich auch heute noch :smile:

und ein Doppelzimmer zur Alleinbenutzung erhalte.

Hm, das wurde nur „versichert“. Vermutlich mal mündlich, oder?

---- Telfonisch, damals und heute!!!

Die Realität sah so aus, dass ich das Einzelzimmer vor Ort
bekam.

Jep, das wurde ja auch gebucht.

—ja so ist es bei LTUR

Nach der Rückkehr jetzt die Situation, dass mir das Reisebüro
sagt, dass ich recht habe und mir das Doppelzimmer zusteht.

Warum sind die sich so sicher? Und wenn sie das sind, warum
geben sie das nicht schriftlich?
—bisher nicht verlangt—

Die Rechtsabteilung des Reisebüros sagt nein, das ist nicht
der Fall, mit meinem Buchungscode steht mir das Einzelzimmer
zu.

Jetzt gibt es drei Möglichkeiten:

Buchungscode Doppelzimmer mit Einzelbelegung dann:

Reklamation sinnvoll.

Bitte und Grüße

Dumme Geschichte…

Danke und Grüße

Es lebe LTUR
LTUR
LTUR
LTUR
LTUR

Die Reisebestätigung ist Vertragsgrundlage, zusammen mit der Hotelausschreibung und den AGBs. Wenn auf der Reisebestätigung EZ = DZ steht, dann gilt das bzw. dann ist es ein Reklamationsgrund, wenn Du es nicht so vor Ort vorgefunden hast. Eventuelle Zimmercodierungen gehen Dich nichts an.

Fragt sich noch, wie hoch der Reisepreis ist und wie hoch somit die Entschädigung ausfällt. Google mal nach der Kemptener Reisemängeltabelle von Prof. Führich. Vielleicht ist da ein Prozentsatz drin.

bye

Rolf

1 Like

Danke!

Die Rechtsabteilung teilt mir mit, dass ein Einzelzimmer gebucht wurde.
Die Reisebüroleitung teilt mir mit, dass ich ein Doppelzimmer gebucht habe.

Die Rechtsabteilung erkennt es nicht an, wohl in dem Wissen, dass sich deswegen wohl keiner einen Anwalt nimmt.
Und bei 150 Euro Selbstbeteiligung im Rechtsschutz lohnt sich das auch nicht so recht.

Mich ärgert ja am meisten, wie ich da abgespeist werde, das ist unwürdig!

Viele Grüße

Hi,

leider mittlerweile üblich, bei den meisten Veranstaltern. Der Preisdruck ist dermaßen hoch, dass selbst gerechtfertigte Reklamationen gern erstmal abgeschmetter werden, dann wird versucht, den Gast mit irgendwelchen Gutscheinen oder Weinflaschen ruhig zu stellen und nur wenn garnix geht, wird bezahlt.

Traurig aber wahr :frowning:

Rolf

Hallo,

wenn der Kunde an Hand des Buchungscodes abgleichen muss,
ob er auch das bekommt, was in der viertel Stunde vorher mit dem
Reiseexperten besprochen wurde.

Armes Deutschland…

Schönes WE