Widerrufsrecht bei Reisen

Hallo,

ich habe über das Internet nach einem Pauschalangebot für zwei Personen angefragt. Ich habe dann telefonisch zugesagt, mußte über EMail meine Ausweisnummer und mein Geburtsdatum angeben, damit man mir die Rechnung schicken konnte. Jetzt habe ich die Rechnung bekommen, möchte jetzt aber nicht mehr, weil wir sehr schlechtes über den Anbieter GTI Travel gelesen haben. Als ich dort anrief hieß es, daß ich dann 60% Stornogebühren zahlen müsse. Ein Freund von mir hingegen meinte, daß es doch auch ein Widerrufsrecht geben müsse und dies sei unabhängig von den AGBs der Firma, da es gestzlich vorgeschrieben sei. Ich habe die Rechnung am Montag bekommen. Zeit zu widerrufen habe ich noch, aber mit Erfolg. Kennst Du Dich damit aus? Zahle ich keine Gebühren, wenn ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache. Bitte nicht verwechseln mit Storno. Vielen Dank im Voraus.

Gruß

M. Guenduez

kein Widerrufsrecht bei Reisen
Bei Reisen im Internet gibt es Widerrufsrecht! Das ist ein Irrglaube.

Wie ja selbst geschrieben:
…ich habe dann telefonisch zugesagt… - damit ist in jedem Fall der Reisevertrag rechtskräftig zustande gekommen.

Dieses Thema wurde hier schon mehrmals behandelt.

mfg
Peter

Ja, aber es gibt doch auch sonst die Möglichkeit von Umtausch im Kaufhaus oder bei vielen anderen Dingen doch auch, daß man es sich wieder anders überlegen kann, oder? Warum nicht bei Reisen? Sei es über Internet oder Reisebüro.

Hi Muammer,

durch die Angaben die Du per Telefon und Mail gemacht hast ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Diesen Vertrag kannst Du nicht mehr lösen, es sei denn Du bezahlst Stornogebühren.

Der Rücktritt vom Vertrag ist innerhalb bestimmter Fristen nur beim sog. Fernabsatzgesetz oder bei Haustürgeschäften möglich. Wenn Du also per Katalog eine Ware bestellst oder an der Haustür einen Staubsauger kaufst - dann kannst Du zurücktreten.

Weiter unten erwähnst Du den Umtausch im Kaufhaus. Dieser Umtausch bei „Nichtgefallen“ ist eine reine Kulanzentscheidung des jeweiligen Händlers und hat mit Recht oder Unrecht nichts zu tun (es sei denn die Ware wäre fehlerhaft).

Als Trost kann ich Dir eigentlich nur schreiben dass GTI nicht der schlechteste Veranstalter ist. Er hat allerdings nicht unbedingt die besten Hotels im Angebot aber dafür wirst Du ja auch ein relativ günstiges Angebot bekommen haben oder?

Eventuell kannst Du den Vermittler der Reise noch irgendwie dazu bewegen dass er versucht, bei GTI aus dem Vertrag rauszukommen. Wenn es aber ein kurzfristig gebuchtes Angebot war dann sehe ich da keine großen Chancen.

Good luck!
Rolf

Ja, aber es gibt doch auch sonst die Möglichkeit von Umtausch
im Kaufhaus oder bei vielen anderen Dingen doch auch, daß man
es sich wieder anders überlegen kann, oder? Warum nicht bei
Reisen? Sei es über Internet oder Reisebüro.

Das meiste auf was du dich hier beziehst ist KULANZ des Händlers. Das Bekleidungshaus muss dich eine Hose nicht umtauschen lassen nur weil sie nicht passt… es ist alles nur freiwillig!

Gruß Ivo

eigentlich ja, aber leider nein
Hallo,

in Deinem Falle gäbe es schon ein Widerrufsrecht, weil Dein Vertrag grundsätzlich unter die Regelungen der Fernabsatzverträge fällt, nur leider, leider finden die diesbezüglichen Vorschriften gem. § 312b BGB keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen (…)

Gruß,
Christian

Hallo!

Bei Reisen im Internet gibt es Widerrufsrecht! Das ist ein
Irrglaube.

So allgemein stimmt es nicht. Es gibt ein Rücktrittsrecht, wenn der Zeitpunkt oder Zeitraum nicht genau bestimmt ist.

Gruß
Tom

na ja, net ganz

So allgemein stimmt es nicht. Es gibt ein Rücktrittsrecht,
wenn der Zeitpunkt oder Zeitraum nicht genau bestimmt ist.

Ich gehe bei Originalanfrage hier am Brett davon aus, dass GEBUCHT wurde, also Zeitpunkt und/oder Zeitraum sowie Leistung und Preis bestimmt waren.

Da Flüge/Pauschalreisen, vor allem eher kurzfristige Buchungen, quasi ein „Ablaufdatum“ haben - im Gegensatz zu Zeitschriften, Fernseher oder Teppichen - gilt bei „Willensübereinkunft der beteiligten Vertragspartner über alle wesentliche Punkte des Reisegeschäftes“ als gültig abgeschlossen.

Wie ja der Fall zeigt, wäre es ja sonst so:
Samstag - buche ich
Montag - widerrufe ich
Dienstag - nehm’s ich dann doch wieder
Mittwoch - widerufe ich es usw…

Da würde kein Reiseveranstalter das Risiko eingehen in der Planung!

Dies nur als Hintergrundinfo
Grüße Peter

weil…

Ja, aber es gibt doch auch sonst die Möglichkeit von Umtausch
im Kaufhaus oder bei vielen anderen Dingen doch auch, daß man
es sich wieder anders überlegen kann, oder? Warum nicht bei
Reisen? Sei es über Internet oder Reisebüro.

… die Handtasche wieder im Regal drei Wochen liegen kann
… eine Reise aber mit einem bestimmten Datum abfliegt und dann unverkaufbar ist…

… auch in einem Reisebüro ist eine Reise NICHT widerrufbar ohne die vertraglichen Bestimmungen einzuhalten! Das ist eben so.

mfg Peter

Grundsätzliches
betrifft nur Reisen:

a) völlig eindeutig - lediglich eine Beweisführung: am Telefon!

Werden sich beide einig über Reiseziel, Leistung(en), Preis, Termin usw. und der Kunde sagt am Telefon: ja, ich bin mit diesem Angebot einverstanden und buche es - dann ist der Vertrag zustande gekommen mit all seinen Bestimmungen!

Kann das Reisebüro beweisen (Mithören eines Kollegen, Details wie Adresse, Zahlungskonditionen u.ä.), dass telefonisch fix gebucht wurde, dann ist der Vertrag hieb und stichfest.

Ein einziger „Anker“ wäre: wurde auf die dem Vertrag zu Grunde liegenden allgemeinen Reisebedingungen (AGB oder ARB) nicht hingewiesen bzw. zwar hingewiesen, aber vom Kunden nicht eindeutig akzeptiert, dann kann man das Zustandekommen des Vertrages sehr wohl anfechten. Denn diese AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages!

b) beim Internet im Grunde gleich:

Durch Anklicken bucht man die gewünschten Leistungen, in der Regel klickt man auch an, die allgemeinen Reisebedingungen zu aktzeptieren, gibt vielleicht sogar die Kreditkartennummer an - dann ist ebenfalls eindeutig der Vertrag abgeschlossen!

Auch hier gibt es einen Rettungsanker: Drucken Sie sich die Bildschirmdaten aus - weichen diese von der Buchungsbestätigung ab, ist natürlich ein kostenloses Rücktrittsrecht.

mfg
Peter Krackowizer

Hallo!

Ja bezüglich des Ausgangspostings hast du natürlich recht.

Gruß
Tom

Hallo!

Ein einziger „Anker“ wäre: wurde auf die dem Vertrag zu Grunde
liegenden allgemeinen Reisebedingungen (AGB oder ARB)
nicht hingewiesen bzw. zwar hingewiesen, aber vom
Kunden nicht eindeutig akzeptiert, dann kann man das
Zustandekommen des Vertrages sehr wohl anfechten. Denn diese
AGB sind ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages!

Das ist nicht ganz korrekt. AGBs sind kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Hat niemand auf die AGBs hingewiesen so kommt der Vertrag trotzdem zu Stande ohne AGBs und ist auch deshalb nicht anfechtbar.

Wurde vom Reiseveranstalter auf die AGBs hingewiesen kommt es drauf an: sagt der Kunde nein, dann gibt es überhaupt keinen Vertrag und damit keine Anfechtung. Sagt der Kunde nein, ich akzeptiere das aber ohne AGB (neues Angebot) und bucht der Reiseveranstalter daraufhin die Reise (Annahme), dann kommt der Vertrag ebenfalls ohne AGB zu Stande.

b) beim Internet im Grunde gleich:

Auch hier gibt es einen Rettungsanker: Drucken Sie sich die
Bildschirmdaten aus - weichen diese von der
Buchungsbestätigung ab, ist natürlich ein kostenloses
Rücktrittsrecht.

Genaugenommen gibt es dann keinen Vertrag, denn weicht mein über den Bildschirm abgegebenes Angebot von der Buchungsbestätigung (Annahme) ab, so fehlt es an der Willensübereinstimmung und es gibt gar keinen Vertrag und folglich kein Rücktrittsrecht (weil es gar nicht notwendig ist).

Gruß
Tom

Weitverbreiteter Irrtum
Hallo!

Ja, aber es gibt doch auch sonst die Möglichkeit von Umtausch
im Kaufhaus oder bei vielen anderen Dingen doch auch, daß man
es sich wieder anders überlegen kann, oder? Warum nicht bei
Reisen? Sei es über Internet oder Reisebüro.

Nein die Möglichkeit gibt es rechtlich nicht!! Jedes Rücktrittsrecht ist eine Ausnahmebestimmung, allgemein gilt pacta sunt servanda, also Verträge sind zu einzuhalten/zu erfüllen. Einvernehmlich kann man natürlich jeden Vertrag ändern (-> nichts anderes wäre ein so ein Umtausch) oder man kann natürlich ein Umtauschrecht freiwillig vertraglich vereinbaren, aber gesetzlich gibt es solche Rechte nicht.

Gruß
Tom

an @Tom

Sorry, Widerspruch:

Die EU-Informationspflichten, die in allen EU-Ländern ins nationale Recht übernommen werden mussten, schreiben ausdrücklich die nachweisliche Aushändigung jener Bedingungen vor, zu denen der Anbieter (=Reiseveranstalter) seine Leistungen anbietet.

Eindeutig geklärt ist die Sache, wenn diese NICHT ausgehändigt / zur Kenntnis gebracht wurden, KEINE vom VERANSTALTER erwähnten PFLICHTEN des Kundens greifen. Speziell - Umbuchungs- und Stornogebühren!

Daher stellen sie einen wesentlichen Bestandteil des Reisevertrages dar.

Grüße
Peter

Hallo!

Das ist zwar durchaus richtig was du schreibst, aber deswegen sind die AGBs noch lange kein wesentlicher Bestandteil des Vertrages, diesen Konnex kann ich nicht nachvollziehen. No na net können aus AGB, die nicht Vertragsbestandteil geworden sind, weder Rechte noch Pflichten entstehen - das ist aber nichts besonderes, sondern ganz normal.

Außerdem hat das alles mit Anfechtbarkeit nichts zu tun. Einigt man sich über die wesentlichen Bestandteile (sog. essentialia negotii) eines Vertrages, dann ist der Vertrag zustande gekommen (und ist nicht anfechtbar). Einigt man sich nicht darüber, dann ist kein Vertrag zustande gekommen (und daher auch nicht anfechtbar). Ob da AGBs sind oder nicht ist völlig egal.

Gruß
Tom

Danke Tom!!! Peter
Danke Tom!!! Peter

Bitte gerne owT