Working-Holiday Japan + Vorstrafe?

Hallo,

Ich habe eine etwas blöde Frage: Laut offiziellen Voraussetzungen darf man ja nicht vorbestraft sein, wenn man das WHV beantragt. Nun plane ich schon länger, genau dies Frühjahr 2015 zu tun. Kleines Problem: Vor Kurzem erhielt ich eine Anzeige der Polizei wegen „Warenkreditbetrug in fünf Fällen“. Hintergrund ist, dass ich im Juni mal aus größter Finanznot (ich bin Student…) einen Betrag von 47€ von einem Supermarkt zurückgebucht habe. Ich weiß, ganz dumme Idee. Natürlich wollte ich das Geld so schnell wie möglich wieder einzahlen und ich wusste damals auch nicht, dass man das Inkassobüro überspringen und sofort Anzeige erstatten kann. Inklusive Mahngebüren (wie gesagt, Student) ist der Betrag nun auf knapp 100€ angewachsen, ehe letzten Freitag die Anzeige kam. Ich habe noch am selben Tag das komplette geld+Mahngebür überwiesen und den Supermarkt angeschrieben. Außerdem musste ich zu der polizeilichen Vorladung schon gar nicht mehr erscheinen, da ich das sofort(!) nach Leerung des Briefkastens telefonisch geklärt habe. Habe mich dann auch per Internet schlaugemacht, wie das Strafmaß wohl sein wird. Aller Voraussicht nach wird das - wenn das Verfahren aufgenommen werden sollte, in solchen Fällen lässt man das wohl gelegentlich - unter 90 Tagessätzen bleiben, und dann ist man ja nicht vorbestraft, aber trotzdem: Kann jemand was zu meinen Chancen sagen, jetzt kein WHV zu erhalten? Wie läuft denn das überhaupt ab, prüfen die das FZ? ich habe wirklich Panik und liege nachts wach, wegen so einer „Kleinigkeit“ (die natürlich trotzdem falsch war) jetzt einen meiner ganz großen träume begraben zu können. Ich würde mich den Rest meines Lebens selbst beißen - wenn nicht Schlimmeres. Liebe Grüße und danke schonmal!

P.S.: 1) Ich weiß, hier existiert schon ein ähnlicher Thread. Aber der ist halt nur ähnlich, und mich interessieret mein Fall - sorry!
2) Kommentare im stil von „Tja, Scheiße gebaut, selber Schuld!“ bitte ich höflich zu unterlassen - soviel ist mir definitiv selbst klar…

Hi,

Laut offiziellen Voraussetzungen darf man ja nicht vorbestraft sein, wenn man das WHV beantragt.

Dann ist das wohl so.

Aller Voraussicht nach wird das - wenn das Verfahren aufgenommen werden sollte, in solchen Fällen lässt man das wohl gelegentlich - unter 90 Tagessätzen bleiben, und dann ist man ja nicht vorbestraft,

Dann wäre doch alles in Ordnung.

Also gibt es zwei Möglichkeiten: a) Vorstrafe = Kein Visum und b) Keine Vorstrafe = Visum. Was willst Du jetzt noch von uns wissen?

Gruss
K

es gibt viele Möglichkeiten
Hallo,

keine Panik. Noch weißt du nicht, ob du vorbestraft wirst. Und selbst wenn, es gibt viele Möglichkeiten, nach Japan zu kommen. Ältere Leute wie ich bekommen gar kein solches Visum mehr und können dennoch reisen und arbeiten.

Also locker bleiben. Falls du wirklich vorbestraft sein solltest, wirst du andere Möglichkeiten finden, dir einen Traum zu erfüllen.

zuversichtlich,
Bixie

Hi,

Ältere Leute wie ich bekommen gar kein solches Visum mehr und können dennoch reisen und arbeiten.

Reisen ja, aber arbeiten darf man auch dort nicht ohne entsprechendes Visum:

„Für die Einreise nach Japan benötigen deutsche Touristen und Geschäftsreisende für eine Aufenthaltsdauer bis zu 180 Tagen kein Visum, sofern sie weder einer Erwerbstätigkeit, einem Studium noch einer Berufsausbildung nachgehen wollen. Deutschen, die unter diesen Voraussetzungen ohne Visum anreisen, wird bei der Einreise am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis („Landing Permission“) als „Temporary Visitor“ für zunächst 90 Tage erteilt.“ http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformation…

Gruss
K

1 Like

Hallo,

von einer polizeilichen Vorladung bis zu einer Vorstrafe ist es aber ein langer Weg.
Ich kann mir nicht vorstellen, das es bei solch einem Betrag überhaupt zu einem Verfahren kommt.

Dämlich war die Aktion natürlich trotzdem, aber das hast du ja mittlerweile selbst erkannt.

Gruß,
Steve

Hallo,

Aller
Voraussicht nach wird das - wenn das Verfahren aufgenommen
werden sollte, in solchen Fällen lässt man das wohl
gelegentlich - unter 90 Tagessätzen bleiben, und dann ist man
ja nicht vorbestraft.

Hier gibst du dir die Antwort doch schon selber: Du bist nicht vorbestraft!

Oder glaubst du allen ernstes, dass man dich wegen EUR 100 mit mehr als 90 Tagessätzen bestrafen wird? Das entspricht nicht dem, was über Gerichtsurteile in anderen Fällen immer so in der Zeitung zu lesen ist.

Allerdings, eine Sache macht mir Sorgen: Dass du „aus Geldnot“ überhaupt auf eine solche Idee kommen konntest! Du solltest dringend deine Finanzen auf ein solides Fundament stellen. Nach Japan kommt man ja auch nicht mit dem Semesterticket, da braucht man einen Flug und einiges an Kleingeld.

Schöne Grüße

Petra

Du glaubst doch nicht allen ernstes dass du wegen so einem Dreck eine Vorstrafe erhalten wirst… Ne mickirige Geldstrafe, wenn es hochkommt.

Hallo. Die Abschätzung eine Strafe zu erhalten ist vage. Du hast Dich insofern korrekt verhalten die Summe beglichen zu haben. Sollte der Supermarkt eine Anzeige aufrechterhalten, dann kommt es auf das Geschick Deines Rechtsanwaltes an. Das könnte sich bis nach Deiner Antragstellung hinauszögern. Beachte: Japan ist teuer. 2000 € als Finanzreserve und 1100 €  für das Rückflugticket muss nachweisbar sein. Kontoauszüge mit Deinem Namen als Kontohalter sind beizubringen.Bestimmt hast Du folgende Hinweise schon gefunden: Nach der Ausstellung des Visums muss die Einreise nach Japan innerhalb eines Jahres erfolgen. Mit dem Visum hast Du die Berechtigung, sich bis zu einem Jahr in Japan aufzuhalten. Es berechtigt jedoch nur zur einmaligen Einreise. Falls Du Japan zwischendurch verlassen willst, müssen Du Dich unbedingt vorher einen „Re-entry-Permit“ bei der Einwanderungsbehörde einholen. Der Zeitpunkt der Beantragung solltest Du drei Wochen vor der geplanten Einreise (offizielle Empfehlung der Botschaft) einreichen. Alles in Englisch oder Japanisch. Grundsätzlich gilt: Je früher, desto besser! Hinweis: die Unis fahren in beschränkten Umfang Austauschprogramme, da kommst Du billiger weg. Auch die Japanische Botschaft bietes das an. MFG Kanute 54