Ausgetreten - kirchliche Hochzeit möglich?

Hallo Gemeinde (wie passend)

ich bin zahlender Katholik und in den letzten Tagen, auch aufgrund der heutigen Äußerung mit dem „belanglosen Geschwätz“ seitens des Vatikan doch sehr entäuscht und angefressen von meinem „Verein“.

Ich überlege ernsthaft aus Protest gegen dieses Verhalten auszutreten. Andererseits hatte ich in den kommenden Jahren vor zu heiraten und dabei war auch eine kirchliche Heirat angedacht.

Nun die Frage: Wie wichtig ist eine Kirchenzugehörigkeit für eine kirchliche Hochzeit? Sind „Ausgetretene“ da anderst gestellt als Konfessionslose? Oder kann man sich das ganze etwa (vgl. Ablaßhandel) am Ende einfach „erkaufen“?

Sehr geehrter Burunduk,
ich darf anfangs anmerken, dass die Aussage „belanglose Geschwätz“ sich nicht auf die Missbrauchsvorwürfe prinzipiell, sondern gegen die Anschuldigungen der Medien gegen den Papst bezogen hat.

Wenn Sie aber schon einfach wegen einer Aussage eines Kirchenrepräsentanten überlegen, aus der Kirche auszutreten, dann ist dieser Hinweis wohl egal. Sie scheinen wenig mit der Kirche als solche anzufangen.

Zum Kirchenrechtlichen: Sollten Sie austreten, ist eine kirchliche Hochzeit prinzipiell nicht möglich. Warum auch? Sie haben die Kirche ja verlassen.

Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit dem Traupriester, der Kirchenrecht erlaubt Ausnahmen.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Deutsch

Hallo,
soweit ich weiss, muss wenigstens ein Teil des Brautpaares der entsprechenden Konfession angehören, duch die es sich trauen lassen möchte. Hier gibt es aber von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede, soll heißen, beide müssen mindestens des christlichen Glauben angehören.
Allerdings ist es für mich auch nicht nachvollziehbar, aus der Kirche auszutreten und dann trotzdem kirchlich heiraten zu wollen. Ein weißes Kleid kann man auch zum Standesamt tragen. Es git doch viele Alternativen eine Trauung auch ohne Kirche festlich zu zelebrieren.
Ansonsten kann ich dir da leider nicht weiterhelfen.
Gruß