Eintritt in evang. Landeskirche

Hallo,

ich wurde nicht getauft, bin in keiner Kirche und auch nie aus einer ausgetreten, möchte jetzt jedoch gern in die evang. Landeskirche eintreten.

  1. Geht das so einfach?

  2. Was muss ich dafür tun?

  3. Wem muss ich das dann melden?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo Nini,

geh zum Pfarrer der Gemeinde, in deren Bereich Du wohnst. Der wäre die erste Adresse.
Es kann aber auch sein, dass eine andere Gemeinde Dir mehr zusagt, sei es, dass die Besucher freundlicher, sei es, dass die Predigten besser sind. Dazu müsstest Du natürlich mehrere Gemeinden und deren Gottesdienste besuchen. In der Regel geibt es nämlich auch die Möglichkeit, sich „umgemeinden“ zu lassen, also zu einer anderen as der Wohnsitzgemeinde zu gehören.

Ok, das hast Du jetzt also getan.

Der Pfarrer wird von Dir rwarten, dass Du Dich mit dem evangelischen Glauben vertraut machst; er wird Dir - wahrscheinlich - einiges zu lesen geben, wird - bestimmt - mehrere Gespräche mit Dir führen und erwarten, dass Du einigermaßen regelmäßig die Gottesdienste besuchst.

Dann - nach wie langer Zeit, ist die Entscheidung des Pfarreres- wirst Du in einem Gottesdienst in evangelische Kirche aufgenommen.
Das ist erfahrungsgemäß der heikelste Teil der ganzen sache, weil sehr viele Menschen sich scheuen, öffentlich ein Bekenntnis ihres Glaubens abzulegen. Aber da musst Du durch!

Und ich kann Dir versichern: Es lohnz sich.

Gruß - Rolf

Es geht auch ohne Unterwerfung…

Aber da musst Du durch!

Keineswegs. Der Eintritt in die Kirche geschieht durch Taufe, und taufen kann gem. Magdeburger Erklärung jeder(!).

Es gibt nicht nur den Standard-Weg.

Gruß,

Malte

Unterwerfung?
Der Unterschied liegt zwischen „können“ und „dürfen“. Natürlich ist eine Taufe auch gültig, wenn sie nicht von einem Pfarrer gespendet wurde. Das ist richtig. Aber um der Ordnung willen darf sie im kirchlichen Rahmen nur von denen gespendet werden, die dazu ordentlich berufen sind - sprich Pfarrerinnen oder Pfarrer, Prediger, Priester… je nach Sprachgebrauch der Kirche. Ausnahmen sind nur im Notfall möglich (drohender Tod und kein Pfarrer erreichbar z.B. - aber das scheint hier nicht der Fall).

Natürlich kann man sich von seinem Nachbarn taufen lassen und ein Leben als Individualchrist führen. Aber das paßt dann nicht zu dem Vorhaben, in die evangelische Kirche eintreten zu wollen :wink:.

Gruß, Martinus…

Es geht ein wenig dezenter
Da es für Erwachsene u.U. unangenehm ist „vor Publikum“ getauft zu werden, kann die Taufe auch im kleinen Rahmen - z.B. nur mit der Familie oder anderen Taufzeugen - vollzogen werden. Wünschenswert ist natürlich, daß sie vor der Gemeinde gespendet wird, zu der man als Kirchenglied dann ja auch gehört, aber das ist kein Muß.

Gruß, Martinus…

P.S. Die „offiziellen“ EKD-Infos stehen hier: http://www.ekd.de/einsteiger/einsteiger_eintritt.html

Der Unterschied liegt zwischen „können“ und „dürfen“.
Natürlich ist eine Taufe auch gültig, wenn sie nicht von einem
Pfarrer gespendet wurde.

Und damit ist der Drops eigentlich schon gelutscht, denn - das liest man auch auf der von Dir oben verlinkten Seite:

„Mitglied der Kirche wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, gehört unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus und zur Gemeinschaft derer, die an Jesus Christus glauben.“

Ausnahmen sind nur im Notfall möglich (drohender Tod
und kein Pfarrer erreichbar z.B.

Das scheint mir zumindest diskutabel. Das ist jetzt ein wenig querulantisch, aber wenn (als aktuellste Quelle) nach Magdeburger Erklärung gilt

„Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird.“

dann gilt auch die nicht-notfallmäßige Taufe durch Laien (schreibst Du ja auch, sie sei gültig), und sie gilt auch aus Sicht der EKD - nicht nur im Rahmen eines „Individualchristentums“. Aus ihrer Natur heraus kann die Taufe ja auch gar nicht „erneuert“ oder „Wiederholt“ werden, womit _dann_ eine Taufe im Rahmen eines Gottesdienstes sogar unmöglich wäre.

Oder?

Was dann noch bleibt, ist die Frage, wie man als getauftes Bisher-nicht-Mitglied der EKD bei dieser Mitglied wird.

Es geht mir grad weniger darum, ob das erwünscht oder ratsam oder für jeden das Richtige ist, sondern mehr darum, daß/ob das generell problemlos _möglich_ ist.

Gruß,

Malte

Hallo Nini!

  1. Geht das so einfach?

Da Du keine ViKa für w-w-w erstellt hast, kenne ich Dein Alter nicht. Wenn Du religionsmündig bist (m.E. ab 12 oder 14 Jahren? Weiß es jemand genau?), geht das wirklich ganz einfach. Wenn nicht, brauchst Du die Zustimmung der Eltern.

  1. Was muss ich dafür tun?

Dich erst einmal beim „Pfarrer Deines Vertrauens“ melden. Wie schon geschrieben wurde, musst Du dann in den christlichen Glauben eingeführt werden. Solltest Du noch entsprechend jung sein, kannst Du entscheiden, dass Du am regulären Konfirmandenunterricht teilnimmst. Wo nicht, so wird der Pfarrer Dir „Privatunterricht“ im Glauben geben, d.h. zunächst klärt er in einem Gespräch, was Du über die Religion weißt - und um Wissenslücken zu schließen, vereinbart er einen oder mehrere Termine zur „Christenlehre für Erwachsene“. Die meisten Pfarrer tun dies gerne, da sie es hier wirklich mit interessierten und der Pubertät entwachsenen Menschen zu tun haben, da lehrt sich’s besser.
Taufe und Konfirmation sind dann eine Amtshandlung. In den meisten Fällen darfst Du entscheiden, als welches von beiden Du diese Amtshandlung verstanden haben möchtest. Entscheidest Du Dich für die Taufe, so benötigst Du einen Paten - das ist in der Regel der Mensch, dem Du es zu verdanken hast, zur Religion gefunden zu haben … wenn sich das so einfach bestimmen lässt. Bei der Konfirmation brauchst Du keinen Paten.

  1. Wem muss ich das dann melden?

Mit der Taufe / Konfirmation bist Du automatisch Mitglied der Gemeinde, in der Du Dich taufen / konfirmieren lässt. Du kannst jedoch auch den Wunsch äußern, einer anderen Gemeinde anzugehören. (Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn Du in Dortmund einen total tollen Pfarrer kennst, von dem Du unbedingt getauft werden möchtest; aber in München wohnst.) Eine Umgemeindung ist hier nicht notwendig, weil Du eben bereits Deiner „Wunschgemeinde“ angehörst.
Wenn Du erwerbstätig bist, solltest Du auch dem Bürgeramt / Finanzamt mitteilen, dass sich Deine Religionszugehörigkeit geändert hat, damit die Kirchensteuer ordnungsgemäß abgeführt werden kann.
Weitere Institutionen werden von Deiner Glaubenszugehörigkeit nicht berührt, deshalb sind weitere Behördengänge unnötig.

Liebe Grüße
Immo

Vielen Dank für die Antworten!

Also: Ich bin 27 und war bisher in einer FeG, d.h. ich bin mit dem Christentum theoretisch und auch praktisch vertraut.

Inwiefern da also dann so eine Art Einführungsrunde kommt, hängt denke ich auch vom Pfarrer ab.

Werd mich da einfach mal blicken lassen, der hat sicher auch auf alle anderen Fragen, die noch so kommen, Antworten!

Danke.

dann gilt auch die nicht-notfallmäßige Taufe durch Laien
(schreibst Du ja auch, sie sei gültig), und sie gilt auch aus
Sicht der EKD - nicht nur im Rahmen eines
„Individualchristentums“. Aus ihrer Natur heraus kann die
Taufe ja auch gar nicht „erneuert“ oder „Wiederholt“ werden,
womit _dann_ eine Taufe im Rahmen eines Gottesdienstes sogar
unmöglich wäre.

Oder?

Was dann noch bleibt, ist die Frage, wie man als getauftes
Bisher-nicht-Mitglied der EKD bei dieser Mitglied wird.

Tach Malte,

ich hab den Eindruck, Du bringst zwei Ebenen durcheinander:

Die eine ist die kirchenrechtliche (Wobei Kirchenrecht von Theologie und theolgischer Erkenntsnis nicht zu trennen ist), nämlich wer Mitglied der EKD, also einer Kirchengemeinde in einer Landeskirche in der EKD, ist.

Die andere ist die nach der Gültigkeit der Taufe, egal, von wem sie vollzogen wird.

Lass uns das mal ganz einfach auseinanderfieseln: Der Normalfall ist eine Taufe in der Kirche und dem Gottesdienst eine Gemeinde durch einen Pastor, also einen von der Kirche mit der Verkündigung und der Sakramentsverwaltung Beauftragten. (Ich muss das so formal schreiben, weil sowohl die Confessio Augustana wie der Heidelberger Katechismus diese beiden Dinge zu den „Notae Ecclesiae“, also den Kennzeichen der Kirche erklären).
Damit ist die Taufe gültig vollzogen, Gott hat seinen Zuspruch und seinen Anspruch über diesem Kind proklamiert, das Kind ist Glied der Gemeinde, und die Taufe wird ins Taufregister eingetragen.

Es gibt dann die Not- oder Jähtaufe, die von jedem Christen in Fällen der Eile, Not oder Dringlichkeit vollzogen werden darf. Diese Tafe ist ebenso gültig wie die andere, die rite vom Pastor vollzogen worden ist. Diese Taufe muss dann aber alsbald dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt werden. Der Pfarrer wird sich von der Gültigkeit überzeugen (Es gibt da Kriterien!) und dann die Taufe ins Register eintragen lassen.

Nun erinnert mich Deine Konstruktion der „nicht-notfallmäßigen Taufe“ an jene Extremfälle, die meine Konfirmanden gern konstruierten, um herauszufinden, wie weit und bis wann die Gebote gelten.

Für seine solche Handlung muss es einen nachvollziehbaren Grund geben.
Dazu gehören die Verfassung der Handelnden, die Motive und die Absichten etc.
Bei dem gesetzten Fall der Taufe also mindestens der Glaube sowohl des Taufenden wie des Täuflings, der Anlass (Nicht eine Notlage!), die Gelegenheit etc.
In der evangelischen Kirche wirkt eine Handlung nicht ex opere operato, also nur deswegen, weil sie eben rite vollzogen wurde.

Jetzt müsstest Du also erklären, in welchen denkbaren Situationen eine solche Konstellation zustandekommen könnte.

Aber egal; die vollzogene Taufe müsste dem zuständigen Pfarramt mitgeteilt werden, auch hier würde der Pfarrer sich von der Gültigkeit überzeugen und den Eintrag in die Register veranlassen.
Nur so könnte der solchermaßen Getaufte Mitglied der EKD - naja, eine ihrer Gliedkirchen, denn man wird nicht Mitglied der EKD - werden.

Gruß - Rolf

Meine Frage dazu: Bist Du aus Gott geboren ?

Grüße

Olaf Bellstedt